20.12.2022
Das Institut trauert um Wissenschaftler Dr. Otto Kaufmann
Dr. habil. Otto Kaufmann (HDR), bis 2015 wissenschaftlicher Referent am Institut, ist am 15. Dezember im Alter von 70 Jahren verstorben. Kaufmann verbrachte den größten Teil seiner beruflichen Laufbahn, über 30 Jahre, am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, wo er sich auch im Betriebsrat engagierte. Zudem war der Wissenschaftler als außerordentlicher Professor an der Robert-Schuman-Universität in Straßburg tätig, lehrte aber auch an anderen Universitäten in Frankreich, Polen und der Türkei. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand blieb er Berater des Institut de la Protection Sociale Europeénne (IPSE), dessen Vizepräsident er zuvor viele Jahre war. Als Leiter des Frankreich-Referats war Otto Kaufmann ein zentraler Pfeiler der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählten das deutsche und französische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere die private und betriebliche Altersvorsorge, sowie das internationale und europäische Sozialrecht. Seine Expertise auf dem Gebiet des deutsch-französischen Rechtsvergleichs war herausragend. Forschungslücken schloss Kaufmann auch mit Publikationen zum Sozialrecht afrikanischer Staaten. Otto Kaufmann war ein verlässlicher und herzlicher Kollege mit einer großen Liebe zu seiner Wahlheimat Frankreich, wo er seine letzten Lebensjahre verbracht hat. Er wird uns unvergessen bleiben.
22.11.2022
Andreja Krzic Bogataj ist "Junge Juristin des Jahres 2022"
Wir gratulieren Dr. Andreja Krzic Bogataj zur Auszeichnung "Junge Juristin des Jahres 2022"! Sie erhielt den Preis der Vereinigung der slowenischen Juristen für ihre am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik entstandene Doktorarbeit " Klägerfreundlichkeit als Prinzip des Sozialgerichtsverfahrens: Ein deutsch-slowenischer Rechtsvergleich ". In der 2021 beim Nomos-Verlag veröffentlichten Arbeit, die als e-book auch open access erhältlich ist, geht Andreja Krzic Bogataj vor dem Hintergrund der vielfältigen Problemlagen von Rechtsuchenden in sozialrechtlichen Streitigkeiten der Frage nach, wie für sie effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann.
13.10.2022
Das Institut trauert um Kuratoriumsmitglied Dr. Joachim Lemppenau
Mit Dr. Joachim Lemppenau, der Ende September 2022 im Alter von 80 Jahren verstorben ist, verlor das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik ein sehr engagiertes und geschätztes Mitglied seines Kuratoriums. Gleichermaßen an sozialrechtlichen wie sozialpolitischen Themen interessiert, schlug der Jurist als Aufsichtsratsmitglied eines weltweit tätigen Unternehmens eine Brücke zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Aufgrund seiner breiten Erfahrungen konnte er dem Institut wichtige Impulse für die Forschung geben. Sein besonderes Interesse galt unter anderem den Folgen globaler Veränderungen wie dem Klimawandel und der Digitalisierung. Wir werden Joachim Lemppenau als ebenso streitbaren wie humorvollen Diskussionspartner sehr vermissen.
20.07.2022
Podcast: Zahlt sich innereuropäische Migration aus?
MEA-Wissenschaftler Dr. Stefan Gruber forscht zu Personen, die im Laufe ihres Lebens in ein anderes europäisches Land migriert sind. Wie wirkt sich der Umzug in ein neues Land auf deren Wohlbefinden und ökonomische Situation aus? Und wie lassen sich diese Faktoren messen? Diesen Fragen geht Dr. Gruber auf Basis von SHARE-Daten nach. Über die Ergebnisse seiner Untersuchungen spricht er in der aktuellen Folge von " Ach, Mensch ", einem Podcast der Max-Planck-Gesellschaft in Kooperation mit detektor.fm. SHARE, der Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe wird von der sozialpolitischen Abteilung des Instituts, dem Munich Center for the Economics of Aging, koordiniert. Die Langzeitstudie erforscht mittels regelmäßiger Interviews das Leben europäischer Bürger*innen im Alter ab 50 Jahren aus gesundheitlicher, sozialer, wirtschaftlicher und umweltbezogener Perspektive. Die interdisziplinäre Studie ermöglicht Wissenschaftler*innen sowie politischen Entscheidungsträger*innen tiefe Einblicke in das institutionelle Gefüge der sozialen Sicherung, insbesondere das öffentliche Gesundheitswesen, und die sozio-ökonomischen Lebensumstände von Menschen in 28 europäischen Ländern und Israel. Obwohl SHARE kein spezifischer Migrationsdatensatz ist, ist es möglich, anhand der SHARE-Daten die Langzeitfolgen der Migrationsentscheidung zu untersuchen. Migrant*innen können dabei nicht nur mit Einheimischen der Zielländer, sondern auch mit nicht-migrierten Personen der europäischen Herkunftsländer verglichen werden. Link zum Podcast Über die Studie SHARE SHARE-Forschungsergebnisse
08.07.2022
COVID-19-Krise erhöht weltweit Druck auf Sozialschutzsysteme
Die staatlichen Maßnahmen gegen das Coronavirus, insbesondere flächendeckende Lockdowns, haben die Mechanismen der Marktwirtschaft phasenweise außer Kraft gesetzt. Viele Menschen standen über Nacht unverschuldet ohne Arbeit und Einkommen da. Wie stark und erfolgreich das Sozialrecht dazu beigetragen hat, während der Pandemie Existenzen zu sichern, hat ein Forschungsteam um Prof. Ulrich Becker , Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, untersucht. In Zusammenarbeit mit Rechtswissenschaftler/innen weltweit konnte die vergleichende Studie, die bereits im Frühjahr 2020 begonnen wurde, auf 21 Länder in fünf Kontinenten ausgeweitet werden, darunter neben Deutschland, Italien und Schweden auch China, Australien, Südafrika, Brasilien und Russland. Mit dem Buch " Protecting Livelihoods - A Global Comparison of Social Law Responses to the COVID-19 Crisis ", das als e-book kostenlos verfügbar ist, legt das Institut die erste systematische rechtliche Analyse der besonderen Sozialschutzdimension der Krisenreaktionen weltweit vor. Sie gibt Aufschluss darüber, ob und wie sich die während der Pandemie ergriffenen sozialrechtlichen Maßnahmen in die bestehenden wohlfahrtsstaatlichen Systeme integrierten und welche besonderen Herausforderungen die Länder bei der Umsetzung ihrer Krisenreaktion zu bewältigen hatten. Die Studie geht zudem der Frage nach, wie das Verhältnis zwischen gesellschaftlicher und individueller Verantwortung während der Krise ausgehandelt wurde und ob aus den Erfahrungen der Pandemie langfristige Veränderungen für den Sozialstaat zu erwarten sind. Trotz ihrer sehr unterschiedlichen Wohlfahrtssysteme reagierten die untersuchten Staaten mit ähnlichen, überwiegend aus Steuermitteln finanzierten Maßnahmen auf die Pandemie. Vor allem Lohnersatzleistungen und Kurzarbeit halfen, eine große Zahl an Arbeitsplätzen zu erhalten und die Einkommen der Beschäftigten zu stabilisieren. Unternehmen wurde mit zinsgünstigen Krediten, Kreditbürgschaften sowie einem Aufschub bei der Zahlung von Steuern, Sozialbeiträgen und Schulden unter die Arme gegriffen. In besonderem Maße bedrohten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Existenz sogenannter atypischer Arbeitnehmer/innen, zu denen unter anderen Beschäftigte im informellen Sektor und Plattformarbeiter/innen zählen. Auch Selbständige fielen oft durch das soziale Netz. Vor allem Wohlfahrstaaten mit traditionellen Sozialversicherungssystemen wie Deutschland waren nicht gerüstet, sie in den bestehenden Regelungskreis adäquat zu integrieren. Die vor diesem Hintergrund erforderlichen speziellen Unterstützungsleistungen für Selbständige durchbrachen die in der Marktwirtschaft dominante Logik der unternehmerischen Eigenverantwortung. An ihre Stelle trat kollektive Verantwortung und gesellschaftliche Solidarität. Eine Herausforderung stellte auch die Verteilung und Überprüfung der Zahlungen dar. Insofern die digitale Infrastruktur weniger gut ausgebaut ist, konnte dieser Vorgang länger dauern, so beispielsweise in Deutschland. In Südafrika, wo viele Menschen kein Bankkonto besitzen, lief die Verteilung der Unterstützungsleistungen teils konträr zum Pandemie-Management. Die Zahlungen wickelte die südafrikanische Post ab, was zu großen Menschenansammlungen vor dem Postamt führte. In allen untersuchten Ländern wirkt die Pandemie wie ein Vergrößerungsglas, das die Stärken und Schwächen der Sozialschutzsysteme deutlich sichtbar macht – zumal die Reaktionen auf die Pandemie keine wesentlichen Veränderungen in den Strukturen hervorbrachten. Damit hat die Krise den Druck auf viele Staaten erhöht, ihre Sozialschutzsysteme zu reformieren, um gegenwärtigen und künftigen Anforderungen besser begegnen zu können. Publikation : Becker, Ulrich/Seemann, Anika (Hrsg.): Protecting Livelihoods – A Global Comparison of Social Law Responses to the COVID-19 Crisis , Nomos, Baden-Baden 2022 Weitere Forschungsprojekte zur Corona-Pandemie
14.06.2022
Eine alternde Gesellschaft braucht die Jugend mehr denn je – und muss sie schützen
Von Axel Börsch-Supan Der Bundestag hat jüngst die größte Rentenerhöhung seit mehreren Jahrzehnten beschlossen. Wir können stolz darauf sein, dass wir einen Sozialstaat haben, der die Folgen der Pandemie für die Beschäftigten durch die Kurzarbeiterregelungen und für die Rentnerinnen und Rentner durch die Rentengarantie so weit abgemildert hat, dass es in unserem Land zu keinen schwerwiegenden Einkommensverlusten gekommen ist. Dass dies durch eine erhöhte Schuldenaufnahme finanziert wird, ist selbstverständlich, bringt uns aber ins Obligo bei der jüngeren Generation. Es war ein komplizierter Beschluss. Ob die entsprechenden Berechnungsvorschriften des Sozialgesetzbuchs für Bundestagsabgeordnete, gar für den Normalbürger noch verständlich sind, darf bezweifelt werden. Hier gibt es Änderungs- und Vereinfachungsbedarf, damit das Rentenrecht wieder transparent wird – vor allem der Zusammenhang zwischen Rentenerhöhungen zugunsten der älteren Generation und Beitragserhöhungen zuungunsten der jüngeren Generation. Es stellen sich daher Fragen der Generationengerechtigkeit und der fiskalischen Klugheit. Natürlich ist es das Recht der Bundesregierung, Ermessungsspielräume bei der Berechnung der Rentenanpassung nach ihren Vorstellungen auszunutzen. Auffällig ist aber, dass sie alle in eine Richtung zeigen, nämlich großzügig gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern. Das ist erfreulich für diese große Wählerschicht, geht aber auf Kosten der jüngeren Generation, weil es den Rückgang der Nachhaltigkeitsreserve beschleunigt und zu einer höheren Belastung der Beitragszahler und, über den Bundeszuschuss, zu einer höheren Belastung der Steuerzahler führt. Ob diese konsequente Mehrbelastung der jüngeren Generation gerecht ist, müssen die Abgeordneten vertreten – auch diejenigen, die sich das Schlagwort der Generationengerechtigkeit im Wahlkampf zu eigen gemacht haben. Was fiskalische Klugheit angeht, ist klar, dass der Bundeshaushalt durch die Folgekosten der Pandemie und des Ukraine -Krieges, zudem durch dringend nötige Zukunftsinvestitionen in Klima, Infrastruktur und Bildung bereits unter großem Druck steht. Ob es in dieser Situation klug ist, eine außerordentlich hohe und den Bundeshaushalt auf lange Zukunft hin weiter belastende Rentenanpassung herbeizuführen, ist zweifelhaft. Auch das müssen die Abgeordneten aller Fraktionen verantworten, wenn sie die langfristige Zukunft unseres Landes ins Auge nehmen. Sie hängt von den noch zu finanzierenden Zukunftsinvestitionen in unsere Jugend ab. Weiterführende Informationen: Lesen Sie >> hier die Stellungnahme von Prof. Dr. h.c. Axel Börsch-Supan, Ph.D. zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2022 (pdf) Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten Bestandsverbesserungsgesetz) >> Drucksache 20/1680 (pdf) Pressemitteilung vom 30. Mai 2022: Deutscher Bundestag: MEA Direktor Experte bei Anhörung zur Rentenanpassung 2022