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Forschung

Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht

Zielsetzung

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Sozialer Schutz ist für die meisten Menschen auf der ganzen Welt von zentraler Bedeutung. Doch erst das Sozialrecht verpflichtet den Staat, seine Bürgerinnen und Bürger vor Lebensrisiken zu schützen, ihnen in Notlagen zu helfen und Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen. Mit unserer Forschung versuchen wir, das Sozialrecht, insbesondere das Sozialleistungsrecht, besser zu verstehen. Dies schließt die Untersuchung der Sozialversicherungszweige ebenso ein wie Leistungen der Sozialhilfe und durch die Soziale Arbeit erbrachte Dienste.

Bei aller notwendigen Sorgfalt für juristische Details darf dabei nie das große Ganze aus dem Blick geraten: Es gilt zum einen, die verschiedenen Konzepte der Sozial- und Wohlfahrtsstaatlichkeit zu verstehen, zum anderen, die immer stärker sichtbar werdenden Verschränkungen zwischen den Sozialleistungssystemen herauszuarbeiten. 

Da die Ausgestaltung des sozialen Schutzes von Land zu Land unterschiedlich ist, lassen sich Erkenntnisse am besten mit der Methode des Vergleichs gewinnen – sowohl zwischen verschiedenen Rechtsordnungen als auch zwischen den verschiedenen Stufen der Normenhierarchie innerhalb einzelner Rechtsordnungen. Hinzu kommt, dass das originär nationale Sozialrecht mehr und mehr durch das Recht und die Sozialpolitik der Europäischen Union sowie durch internationale Vorgaben, insbesondere Menschenrechte, beeinflusst wird.

Forschungsansätze

Das Sozialrecht ist in besonderem Maße durch ständigen Wandel gekennzeichnet, da es sich an gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausrichtet. Verändern sich diese, etwa durch die Folgen von Globalisierung und Digitalisierung oder durch neue Erwerbs- und Familienformen, muss sich auch das Sozialrecht anpassen. Indem wir die Veränderungsprozesse studieren, können wir die Entwicklungslinien und die Eigenart des Sozialrechts erkennen. Zu Analysezwecken kann dabei zwischen drei Arten von Prozessen unterschieden werden:

Europäisierung und Internationalisierung des Sozialrechts

Supranationale und internationale Bestimmungen führen zu einem Zusammenspiel zwischen nationalem Recht und den regionalen oder internationalen Regelungsebenen. Das Ergebnis für das Rechtssystem ist eine größere Pluralität mit mehr möglichen Gesetzeskonflikten, die zu lösen sind.

Modernisierung und Umbau von Sozialleistungssystemen in entwickelten Staaten

Der demographische Wandel, veränderte Arbeitsbeziehungen, Migration und neue Familienformen erzeugen Probleme, auf die die Sozialpolitik Antworten finden muss. Ihre Lösungen enthalten oftmals neue Regelungsansätze und -techniken, die Rückwirkungen auf die rechtswissenschaftliche Systembildung haben können.

Transformation in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern

Die Analyse von Sozialschutzsystemen in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern gibt Aufschluss über die Möglichkeiten, universelle soziale Standards zu schaffen. Sie vermittelt im Vergleich mit der Sozialrechtsentwicklung in europäischen Staaten auch Erkenntnisse über die relevanten Entwicklungsfaktoren und damit über mögliche Entwicklungsstufen und deren gesellschaftliche wie kulturelle Bedingtheit.

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