25.11.2020
Das schwere Erbe der Finanzkrise für den sozialen Schutz
Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik analysiert ihre Auswirkungen und die Rolle der Gerichte bei der Wahrung sozialer Rechte - Mitten in der Corona-Krise, die derzeit Volkswirtschaften auf der ganzen Welt hart trifft, ist die jetzt veröffentlichte Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik aktueller denn je. Das Buch " European Welfare State Constitutions after the Financial Crisis " untersucht die Reformen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, die während der europäischen Finanzkrise, die sich 2007/2008 auszubreiten begann, durchgeführt wurden. "Die Pandemie trifft nun die Sozialsysteme von Ländern, die sich noch immer nicht von der Finanzkrise erholt haben. Die damals beschlossenen Sparmaßnahmen betrafen alle Bereiche des sozialen Schutzes und haben zu teilweise gravierenden Einschnitten in die Sicherheitsnetze geführt", sagt Prof. Ulrich Becker, Direktor des Instituts, der das Forschungsteam mit Expertinnen und Experten des Verfassungs- und Sozialrechts aus den wichtigsten von der Krise betroffenen Ländern leitete: Italien, Spanien, Irland, Portugal, Zypern, Ungarn, Lettland und Rumänien. Zur Pressemitteilung (englisch) Veröffentlichung : Becker, Ulrich/Poulou, Anastasia: " European Welfare State Constitutions After the Financial Crisis ", Oxford: University Press, 2020. Bei Fragen oder Interview-Wünschen wenden Sie sich bitte an Dr. Julia K. Hagn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: 089/38602428, Email: hagn@mpisoc.mpg.de
20.11.2020
Eine neue Sichtweise auf Behinderung
Fragen der Behinderung und Teilhabe waren zehn Jahre lang fester Bestandteil der Forschung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Wissenschaftlich nachgegangen wurde ihr zwischen 2010 und 2020 von der Max Planck Fellow-Gruppe, einem interdisziplinären Team an Forscher/innen. Was in dieser Zeit erreicht wurde und welche Forschungspotenziale noch auszuschöpfen sind, hat Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Leiterin der Fellow-Gruppe und Inhaberin des Lehrstuhls für Diversitätssoziologie an der TU München , in dem jetzt erschienenen Open Access-Beitrag „ Teilhabefokus und Soziologie sozialer Probleme. Eine Erkundung zu Forschungspotenzialen am Beispiel der Behinderungsfrage “ herausgearbeitet. Die Fellow-Gruppe widmete sich der Inklusionsthematik im Kontext von Behinderung in gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, etwa im Sozialraum ( Becker, Wacker, Banafsche 2013 ) und im Erwerbsleben ( Becker, Wacker, Banafsche 2015 ). Das Merkmal „Behinderung“ wurde als soziale Praxis, als Handlungs- bzw. Leistungserwartung und als „kristallisierter Wissensbestand“ erforscht. Dabei arbeiteten die Wissenschaftler/innen heraus, dass es als Sammelkategorie für höchst verschiedene Bevölkerungsgruppen dient. Körperlich, psychisch und/oder sozial beeinträchtigt zu sein, entpuppt sich somit als unterschiedlich problematisierbares Problem und Frage der Deutung. Bis heute steht ein wissenschaftlicher Konsens zur Konstruktion von Beeinträchtigt-Sein und Behindert-Werden aus. Jedoch verdichten sich gegenwärtig gute Gründe, Behinderung keinesfalls als Eigenschaft einer Person, sondern als soziale Kategorie mit Teilhabebezug zu betrachten. Um eine neue Sichtweise auf Behinderung zu erreichen, schlägt Elisabeth Wacker in ihrem Beitrag vor, mehrere Ansätze für die Teilhabeforschung heranzuziehen: Inklusion mit der Botschaft der Zugehörigkeit und Wertschätzung an Individuen und Gruppen, Diversität als Offenheit und Bewusstsein für Vielfalt und Gerechtigkeit als faire und angemessene Bedingungen für alle . Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass Kommunen, die unter teils schwierigen Bedingungen eine umfangreiche Daseinsvorsorge garantieren sollen, künftig in besonderer Weise wissenschaftliche Aufmerksamkeit benötigen. Demnächst erscheint als abschließendes gemeinsames Projekt aus der Fellow-Zeit der Band zur Tagung „Wem gehört die Teilhabe?“, die am MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik mit Vertreter/innen aus Wissenschaft und Praxis stattgefunden hat. Das Buch ist Teil der Schriftenreihe “ Studien aus dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik ” (Nomos-Verlag). Die wissenschaftliche Kooperation ist damit jedoch nicht beendet. Prof. Wacker plant mit Prof. Ulrich Becker , der als Direktor die sozialrechtliche Abteilung des Instituts leitet, bereits neue Forschungsprojekte.
04.11.2020
Corona-Studie zur Existenzsicherung aktualisiert
Die zweite Corona-Welle hat Europa im Griff. Regierungen haben erneut Lockdowns veranlasst und infolge dessen finanzielle Hilfsprogramme verlängert und/oder ausgeweitet. Das rechtswissenschaftliche Forscherteam um Prof. Dr. Ulrich Becker hat nun die im Mai vorgelegte Untersuchung „Existenzsicherung in der Corona-Krise“ fortgeschrieben. Der neu erschienene Folgeband „ Protecting Livelihoods in the COVID-19 Crisis: Legal Comparison of Measures to Maintain Employment, the Economy and Social Protection. Updated Version" aus der Reihe Working Papers Law enthält eine Auswertung der bis Anfang November verabschiedeten Maßnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der Pandemie in fünf ausgewählten europäischen Ländern mit unterschiedlichen wohlfahrtsstaatlichen Arrangements: Deutschland, Dänemark, Frankreich, England und Italien. Alle Länder greifen tief in die nationalen Haushalte, um mit einer Vielzahl an sozialpolitischen Instrumenten Menschen und Unternehmen, die besonders von der Krise betroffen sind, unter die Arme zu greifen. Angesichts der Eile, mit der die Maßnahmen durchgeführt werden mussten und müssen, kam es nicht selten zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung, die ihre Ursache auch in systemischen Widersprüchen haben. Insofern lässt die Pandemie die Schwächen in der jeweiligen Sozialstaatsarchitektur der untersuchten Länder wie unter einem Brennglas hervortreten. Indem die Studie diese aufzeigt, kann sie wichtige Impulse geben, um grundlegende Fragen des Wohlfahrtsstaates neu zu diskutieren. Zur Schriftenreihe Working Papers Law Zur Pressemeldung
28.10.2020
Ergebnisse der interdisziplinären MPG-Forschungsinitiative zur Flüchtlingskrise
Die interdisziplinäre Forschungsinitiative der Max-Planck-Gesellschaft, „The Challenges of Migration, Integration and Exclusion“ , hat nach drei Jahren intensiver Arbeit eine Reihe ihrer Endergebnisse vorgestellt. Insbesondere haben die Forscherinnen und Forscher der sechs beteiligten Max-Planck-Institute die Auswirkungen der Migrationskrise von 2015 auf die Regierungsführung evaluiert: Waren die rechtlichen und administrativen Bestimmungen den Herausforderungen gewachsen? Was sollte geändert werden, um besser auf künftige Einwanderungswellen vorbereitet zu sein? Dr. Constantin Hruschk a und Tim Rohmann , Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, haben mit der Untersuchung der Fülle von Änderungen im deutschen Asyl- und Migrationsrecht zu dem Projekt beigetragen und sich die Frage gestellt: Ist dies eine gesetzgeberische Hyperaktivität? Eine Antwort gibt das abschließende Webinar zur Forschungsinitiative, das auf youtube zu sehen ist. Zur Projektseite des Instituts Zur Themenseite "Migration" der Max-Planck-Gesellschaft
11.09.2020
40 Jahre Forschung am Herzen des Sozialstaats
1980 wurde das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht gegründet - Für die Sozialrechtsforschung war die Gründung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht unter seinem Direktor Prof. Hans F. Zacher ein Meilenstein. Erstmals nach dem 2. Weltkrieg haben Rechtswissenschaftler/innen das nationale Sozialrecht systematisch erfasst und mit ausländischen Rechtsordnungen verglichen – immer auf der Suche nach Erkenntnissen, die zum einen das theoretische Fundament der Sozialrechtswissenschaft weiterentwickeln, zum anderen aber auch ganz praktisch zur Lösung sozialer Probleme beitragen können. So hat ihre Arbeit immer wieder Reformen im Sozialbereich im In- und Ausland angestoßen. „Hans F. Zacher und seine Mitarbeiter haben Herausragendes geleistet. Ihnen gelang die Neugründung der Sozialrechtswissenschaft“, sagt Prof. Ulrich Becker, der seit 2002 als Direktor die sozialrechtliche Forschung leitet. Mit der Berufung von Prof. Axel Börsch-Supan als zweitem Direktor im Jahr 2011 erhielt das Institut eine sozialpolitische Abteilung mit ökonomischer Ausrichtung, das Munich Center for the Economics of Aging (MEA), und wurde in Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik umbenannt. In 40 Jahren haben die Wissenschaftler/innen das brachliegende Feld der nationalen und internationalen Sozialrechtsforschung nach allen Regeln der Wissenschaftskunst fruchtbar gemacht. Die Wegbereiter unter Hans F. Zacher näherten sich ihrer komplexen Materie mit einer Reihe wegweisender Arbeiten zum Sozialstaatsprinzip, zur Entstehung der Sozialversicherung und zum Sozialgesetzbuch an. Zacher entwickelte auch eine neue Systematik des Sozialrechts, die zu einem Standard in der juristischen Ausbildung geworden ist. Eine besondere Bedeutung hatte von Anfang an das supranationale Recht der Europäischen Gemeinschaft. Auch hier leistete das Institut Pionierarbeit und legte in den 1980er Jahren mit verschiedenen Werken die theoretische Basis zum Verständnis des Kollisions- und Koordinationsrechts für Sozialleistungen. Neuausrichtung nach Ende des Ost-West-Konflikts Prof. Bernd Baron von Maydell, der Zacher als Direktor nachfolgte, als dieser 1990 Präsident der Max-Planck-Gesellschaft wurde, richtete die Arbeit des Instituts auf die Transformationsprozesse in der Arbeitswelt und im Sozialschutz aus. Besonderes Augenmerk wurde auf die ehemals sozialistischen Länder in Ost- und Mitteleuropa gelegt, deren Sozialstaatlichkeit nach dem Zusammenbruch des Ostblocks neu begründet werden musste. So hat von Maydell unter anderem in Polen beim Aufbau eines neuen Sozialversicherungssystems geholfen. Im Zentrum der Forschung standen aber nicht nur die sozialrechtlichen Folgen des politischen Umbruchs, sondern zunehmend auch die Reformbedürftigkeit des deutschen Sozialstaats, der damals gerne als „kranker Mann Europas“ bezeichnet wurde. Die aufgrund gesellschaftlicher und politischer Veränderungen permanent erforderlichen Anpassungen des Sozialstaats sind bis heute ein Kernbereich der Institutsforschung. Zudem beschäftigen sich die Wissenschaftler/innen mit den Folgen der fortschreitenden Europäisierung und Internationalisierung des Sozialrechts und untersuchen die immer stärker sichtbar werdenden Verschränkungen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen. Hinzu kam eine starke thematische Ausweitung auf sozialpolitische Fragestellungen, die seit 2011 vor allem vom MEA, der zweiten Abteilung des Instituts, aber auch in interdisziplinären Projekten bearbeitet werden. Die beiden Abteilungen beleuchten beispielsweise gemeinsam Exklusionsmechanismen im Asyl- und Ausländerrecht. Am Puls der Zeit: Aktuelle Forschung zur Corona-Krise Angesichts der Anfälligkeit der Sozialpolitik und des Sozialrechts für aktuelle Entwicklungen ist es heute wichtiger denn je, den Sozialstaat in seiner Breite und Vielfalt zu erforschen. Die Corona-Krise hat dies wieder exemplarisch vor Augen geführt. Bereits kurz nach ihrem Ausbruch in Europa haben die Forscher/innen am Institut damit begonnen, die sozialen Folgen der Krise und die sozialstaatlichen Maßnahmen ihrer Bewältigung zu untersuchen. Die Rechtswissenschaftler/innen legten im Mai die Studie „ Existenzsicherung in der Corona-Krise: Sozialpolitische Maßnahmen zum Erhalt von Arbeit, Wirtschaft und sozialem Schutz “ vor, die demnächst aktualisiert wird. Die sozialpolitische Abteilung wiederum berechnete die Auswirkungen der Krise auf Rentner und Beitragszahler. Sie erforscht zudem die gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen von COVID-19 im Rahmen der Langzeitstudie „ Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe “ (SHARE). Gerade in der Krise hat sich ein Satz des Gründungsdirektors Hans F. Zacher bewahrheitet: „Kein anderes Recht bestimmt so unmittelbar die Befindlichkeit des Menschen und der Gesellschaft wie das Sozialrecht.“ Eine Übersicht der Forschung zur Corona-Krise am Institut finden Sie hier . Weitere Informationen zur Geschichte des Instituts sowie zu aktuellen Forschungsprojekten erhalten Sie auf www.mpisoc.mpg.de
07.08.2020
Starker Sozialstaat in der Coronakrise
Prof. Becker fordert breite Diskussion über gemeinschaftliche und individuelle Verantwortung - Prof. Dr. Ulrich Becker , Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, stellt dem Sozialstaat im BR-Podcast „ B5 Extra Coronavirus - Wege aus der Krise “ vom 7. August 2020 ein gutes Zeugnis aus. Im Interview mit Christine Bergmann vom Bayerischen Rundfunk erklärt er, dass in der Coronakrise in kurzer Zeit eine breite Palette an bewährten, aber auch neuen Instrumenten zum Einsatz gekommen sei, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Mit Interventionen wie dem Kurzarbeitergeld und einem verbesserten Zugang zu sozialen Leistungen sei es gelungen, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzen zu sichern, erklärt der Rechtswissenschaftler, der die Untersuchung „ Existenzsicherung in Zeiten der Coronakrise “ leitet. Krisenbekämpfungsmaßnahmen könnten für den Sozialstaat auf Dauer aber nicht der Maßstab sein. Die Probleme der Systeme der sozialen Sicherung müssten unabhängig davon gelöst werden. So sei es dringend erforderlich, das Hartz IV-Konzept insbesondere im Hinblick auf einkommensschwache Familien mit Kindern zu verbessern, fordert Becker. Vor allem Alleinerziehende bräuchten stärkere Unterstützung, was in der Krise auch durch die Schließung von Schulen und Kindergärten besonders deutlich geworden sei. Becker plädiert in diesem Zusammenhang vor allem für eine bessere Abstimmung der Grundsicherung mit Familienleistungen und dem Wohngeld. Großen Reformbedarf sieht Becker auch bei der Rentenversicherung. Bei steigender Lebenserwartung werde man nicht umhin kommen, länger zu arbeiten. Zudem sei eine stärkere Umverteilung in der Rentenversicherung notwendig. In der Praxis könnte diese so aussehen, dass Besserverdienende, relativ betrachtet, etwas weniger Rentenansprüche für ihre Beiträge erhalten. Dafür könnten dann die Rentenansprüche von Niedrigverdienern aufgewertet werden (siehe hierzu auch Artikel in der FAZ vom 20.3.2020 und Interview auf SWR 1 vom 15.5.2020). Die Coronakrise habe gezeigt, dass vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung Wirtschaft und Soziales in Einklang gebracht werden müssen. Insbesondere mit Blick auf zukünftige Krisen sei eine gesellschaftliche Diskussion darüber nötig, was der Sozialstaat leisten muss und wo die Aufgaben des Einzelnen liegen. „Was wollen wir in gemeinschaftlicher Verantwortung übernehmen, was kann noch in Einzelverantwortung bleiben? Bei welchem Niveau wollen wir intervenieren? Die nächste Krise kommt bestimmt, und dann wäre es gut, darüber einmal grundsätzlich nachgedacht zu haben“, sagt Becker. Das vollständige Interview in der ARD-Audiothek : B5 Extra Coronavirus: Wege aus der Krise - Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik: ardaudiothek.de – 07.08.2020 Die zentralen Punkte sind in folgendem Internetartikel zusammengefasst: Corona-Podcast: Sozialexperte fordert Reformen bei der Rente: br.de