26.07.2023
Chancen und Grenzen kommunaler Bildungspolitik
Die deutsche Bildungslandschaft besteht aus einem bunten Strauß an Angeboten formaler und nicht-formaler Bildung. Genau darin liegt oftmals auch ihr Problem, denn es ist nicht leicht, den Überblick darüber zu behalten, wer wann für was zuständig ist. Die Bereitstellung von Kita-Plätzen, einschließlich der Hort-Plätze, fällt in den Aufgabenbereich der Kommunen, wohingegen die Trägerschaft von Schulen bei Kommunen oder dem Land liegt. Während die Länder gemäß der verfassungsrechtlich garantierten Kultushoheit (Art. 7, 70 GG) für schulische Inhalte und das Lehrpersonal zuständig sind (innere Schulangelegenheiten), müssen sich die Kommunen um Bau und Ausstattung der Schulen kümmern (äußere Schulangelegenheiten). Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Freizeiteinrichtungen, Beratungen), die von einer Vielzahl freier Träger durchgeführt wird, liegt in der Regel in der Verantwortung des kommunalen Jugendamts, das wiederum meist dem Sozialamt unterstellt ist – und damit nicht zwangsläufig in demselben Referat angesiedelt wie Schulen und Kitas. Welchen Herausforderungen als Folge unterschiedlicher Zuständigkeiten Städte und Gemeinden in der Bildungspolitik gegenüberstehen, legte Markus Schön am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in seinem Vortrag "Kommunale Bildungslandschaften als kommunale Sozialpolitik" dar. Der Jurist und Stadtdirektor für Bildung, Jugend, Arbeit, Sport, Migration und Integration in Krefeld nannte insbesondere die Bereiche Inklusion und Digitalisierung, aber auch die Bereitstellung der baulichen Infrastruktur, in denen die Kommunen an ihre Grenzen gerieten. Gerade bei der Digitalisierung wäre eine Änderung der Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten dringend notwendig, sagte Schön. Damit kommunale Bildungspolitik erfolgreich sein kann und beispielsweise Brüche in der Bildungsbiographie verhindert werden, müssen die Bildungseinrichtungen einerseits untereinander und andererseits mit sonstigen Einrichtungen kommunaler Sozialpolitik eng kooperieren. Die Stadt Krefeld, die durch ein hohes Maß an sozialer und ethnischer Segregation gekennzeichnet ist, versucht mit einem ganzheitlichen Konzept, herkunftsbedingte Benachteiligungen auszugleichen und mehr Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Es kombiniert familienunterstützende Maßnahmen mit frühkindlicher, schulischer und außerschulischer Bildung und Erziehung. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsverständnisses für Kitas und Grundschulen sowie die Systematisierung und Begleitung der Übergänge, z.B. von der Grundschule in die weiterführende Schule. Eine enge Zusammenarbeit von Schulen mit der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologie ist auch beim Thema "Schulabsentismus" gefragt, der ein zunehmendes Problem sei, wie Schön feststellte. Die starren Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen stünden einer verbindlichen Kooperation zwischen Schulen und den Sozialleistungsträgern jedoch oftmals im Weg. Schädlich sei auch, dass die aktuellen Diskussionen zur Haushaltsdisziplin auf Bundesebene ausschließlich im Bereich der Familien- und Bildungspolitik geführt würden, obwohl gerade hier nach der Corona-Pandemie der Investitionsbedarf am größten wäre, kritisierte der Stadtdirektor. Die Ergebnisse der jüngsten IGLU-Studie zur Lesekompetenz seien in höchstem Maße beunruhigend: Ein Viertel der Viertklässler verfehlte die Mindeststandards. Angesichts dieser Entwicklungen ist es höchste Zeit, sich eines afrikanischen Sprichworts zu besinnen, anstatt im Kompetenzgerangel die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aus den Augen zu verlieren: "Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen."
17.07.2023
Besondere Gelegenheit zur intensiven Zusammenarbeit mit herausragender Wissenschaftlerin
Rechtsprofessorin der University of Virginia erhält prestigeträchtiges Max-Planck-Stipendium zur Erforschung der Steuer- und Sozialpolitik in föderalen Staaten - Ruth Mason , ‘Edwin S. Cohen Distinguished Professor of Law and Taxation‘ und ‘Class of 1941 Research Professor of Law at the University of Virginia School of Law‘, erhält ein mehrjähriges Rechtsstipendium der Max-Planck-Gesellschaft zur Erforschung von Problemen an der Schnittstelle von Besteuerung und Sozialpolitik. Als Max Planck Law Fellow wird sie am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen und am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik untergebracht sein. Beide Institute sind in München ansässig und arbeiten im Rahmen des Max Planck Fiscal and Social State Hub zusammen. Sie gehöhren außerdem dem MPG-Netzwerk Max Planck Law an. Die international anerkannte Wissenschaftlerin hält weltweit Vorträge und war Gastprofessorin an verschiedenen Institutionen wie der Yale Law School, der Universität Paris (Panthéon-Sorbonne), der Wirtschaftsuniversität Wien und dem International Bureau of Fiscal Documentation. Sie war außerdem nationale Berichterstatterin für die USA bei der International Fiscal Association (IFA) und ist Mitglied des American Law Institute (ALI). Das Max-Planck-Forschungsstipendium ist für Mason von besonderer Bedeutung: „Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der wichtigsten Forschungseinrichtungen der Welt, daher ist dieses Stipendium eine große Ehre", sagt sie. „Seit meiner Zeit als Steuerprofessorin habe ich das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen auf dem Radar, und ich habe es viele Male besucht, um Vorträge zu halten und an Konferenzen teilzunehmen. Aber dieses Stipendium ist eine besondere Gelegenheit für eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler/innen und für die Betreuung der besten Doktorand/innen und Postdoktorand/innen." Mason wird neben ihrer Forschungstätigkeit Doktorand/innen bei ihrer Dissertation unterstützen und voraussichtlich auch bereits Promovierte betreuen, die sich auf eine Karriere in der Wissenschaft vorbereiten. Masons Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Föderalismus, Steuerdiskriminierung und grenzüberschreitende Besteuerung. Während ihres zweijährigen Aufenthalts in München wird Mason jeweils eine Hälfte des Jahres am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen und die andere Hälfte am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik verbringen, um die Rolle der Solidarität zwischen Mitgliedern föderaler Bündnisse zu untersuchen – im Hinblick auf Besteuerung, soziale Sicherungssysteme und die Auswirkungen von Subventionen und Transferleistungen von reicheren Mitgliedern an ärmere. Ihre Forschung wird in den Max Planck Fiscal and Social State Hub eingebettet sein, eine Initiative beider Institute, die sich auf Fragen an der Schnittstelle von Steuern und Sozialleistungen konzentriert. Beide Transfersysteme wirken sich auf unsere Gesellschaftsordnung als Ganzes aus. Angesichts der Herausforderungen, die Globalisierung, Pandemien, Klimawandel und Energiekrisen mit sich bringen, sehen sich Staaten – darunter die USA und Deutschland – sowie quasi-föderale Zusammenschlüsse wie die Europäische Union einem zunehmenden Druck ausgesetzt, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Solidarität aufrechtzuerhalten. Wolfgang Schön, Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, und Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, die Mason für das Stipendium vorgeschlagen haben, sehen in dem Forschungsaufenthalt der Wissenschaftlerin die Möglichkeit, von der Expertise des jeweils anderen zu lernen und gleichzeitig zentralen rechtlichen Fragen auf den Grund zu gehen, die diesen sozialen Problemen innewohnen. Gemeinsam mit ihnen wird Mason eine Max Planck Law Fellow Group leiten, die ein gemeinsames Forschungsvorhaben verfolgt. „Unser Projekt wird versuchen, fiskalische Mechanismen, die die föderale Solidarität stärken, aufzudecken, zu katalogisieren und zu verstehen. Das schließt auch spezielle Instrumente der gesetzlichen Sozialversicherung ein", erklärt Schön. Und Becker ergänzt: „Das Verständnis föderaler fiskalischer Solidarität ist nicht nur für deutsche und US-amerikanische Wissenschaftler/innen wichtig, die in offenkundig föderalen Systemen leben. Es ist auch für EU-Wissenschaftler/innen wichtig, vor allem, wenn die EU mehr fiskalische Verantwortung übernimmt – wie sie es während der COVID-19-Pandemie getan hat und auch zukünftig tun möchte.“ An der University of Virginia School of Law (UVA) unterrichtet Mason Steuerwesen und ist Beraterin des UVA-Teams für Steuerstreitigkeiten, das drei internationale Wettbewerbe gewonnen hat. 2023 wurde sie zur Leiterin des Virginia Center for Tax Law ernannt. Die UVA wurde 1819 von Thomas Jefferson gegründet und gehört zu den besten juristischen Fakultäten des Landes. Sie ist ein weltweit bekanntes Ausbildungszentrum für Anwälte und Beamte.
28.04.2023
Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Verpflichtungen auch für den Sozialstaat?
In seiner vielfach als epochal bezeichneten Klimaschutz-Entscheidung vom 24. März 2021 entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz ein Abwehrrecht gegen die drohende Zerstörung der Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung. Das Neue daran ist, dass bereits eine Grundrechtsgefährdung unter bestimmten Voraussetzungen einem Grundrechtseingriff gleichgestellt wird. Lassen sich aus diesem zukunftsbezogenen Grundrechtsschutz auch konkrete Verpflichtungen für den Sozialstaat ableiten? Dieser Frage ist Prof. Ulrich Becker in einem Aufsatz nachgegangen, der nun auch in englischer Sprache auf der Homepage von Max Planck Law veröffentlicht wurde. In der Diskussion über mögliche sozialrechtliche Folgen der Klimaschutz-Entscheidung steht die Finanzierbarkeit der Sozialversicherungssysteme im Vordergrund, wobei der Rentenversicherung – einer Dauerbaustelle des Sozialstaates – eine besondere Bedeutung zukommt. Eine Forderung in diesem Zusammenhang ist, Beiträge und Leistungen bei der gegenwärtigen wie der künftigen Generation verhältnismäßig zu verteilen. Demgegenüber führt Ulrich Becker aus, dass sich das Argument einer in der Zukunft liegenden Grundrechtsbeeinträchtigung nicht ohne Weiteres auf andere sozialrechtliche Bereiche übertragen lässt. Die Brücke, die in der Klimaschutz-Entscheidung die Gegenwart mit der Zukunft verknüpft, ist die Unumkehrbarkeit der in Gang gesetzten Ereignisse. Bei einer Übertragung auf die Sozialleistungssysteme müsste behauptet werden, deren Schaffung und Aufrechterhaltung führe ebenfalls in Zustände der Unumkehrbarkeit, argumentiert Ulrich Becker. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sozialleistungssysteme bleiben menschengemachte Institutionen, die sich, wenn auch oft mühsam, ändern lassen, während die Klimakatastrophe gerade durch die Wechselwirkung zwischen menschlichem Handeln und der Natur gekennzeichnet sind. Für Forderungen nach "generationengerechten" Reformen gibt es zudem bereits eine verfassungsrechtliche Grundlage, die durch die Klimaschutz-Entscheidung höchstens bestärkt, aber nicht erweitert wird, erklärt der Rechtswissenschaftler: die "Gleichheit in der Zeit", die sich als konkrete Erscheinungsform einer Generationengerechtigkeit verstehen lässt. Das Verfassungsrecht sieht für diese Gleichheit zwischen den Generationen in der Sozialversicherung zwar Grundsätze vor, enthält aber keinen Fahrplan. Es gibt unterschiedliche Wege, die Sozialversicherungen im allgemeinen und die Rentenversicherung im besonderen zu reformieren und damit auch künftige Leistungen und Belastungen zu verändern. Daher muss auch in Zukunft im Rahmen parlamentarischer Debatten um die beste Lösung gerungen werden. Originalpublikation in deutscher Sprache: Becker, Ulrich: Der Klimaschutz, das BVerfG und die Zukunft des Sozialstaats, in: NJW-Spezial, Heft 8/2022, S. 1222-1227. Der Artikel basiert auf einem Vortrag anlässlich des Deutschen Juristentags, der >> hier angesehen werden kann (ab Minute 27:10).
27.01.2023
Designierter Präsident und Generalsekretärin zu Besuch am Institut
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München freuten sich sehr, Ende Januar den designierten Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Prof. Patrick Cramer, und die Generalsekretärin Dr. Simone Schwanitz willkommen zu heißen. In Gesprächen mit Direktor Prof. Ulrich Becker , Direktor Emeritus Prof. Axel Börsch-Supan und der Belegschaft stellte der Chemiker, selbst Direktor am Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften in Göttingen , seine Vision für die Zukunft der MPG vor. Zentraler Bestandteil darin sei nicht nur die Anwerbung der vielversprechendsten Wissenschaftler/innen, sondern auch ein starkes "Wir-Gefühl" unter allen Beschäftigten, von denen jede/r einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der MPG leiste, betonte Cramer. Mit Blick auf das Institut hob er die Bedeutung der sozialrechtlichen Forschung für die Generierung von Wissen über grundlegende Fragen des Gemeinwesens hervor. Ein besonderes Anliegen ist Patrick Cramer die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch den Ausbau attraktiver Programme. Dabei kann der neue Präsident, der im Juni das Amt offiziell von Prof. Martin Stratmann übernehmen wird, auf die volle Unterstützung der Verwaltung setzen. Erklärtes Ziel von Simone Schwanitz, die vor knapp einem Jahr die Leitung der MPG-Generalverwaltung übernommen hat, ist die bestmögliche Unterstützung der Wissenschaft, unter anderem durch schlanke und reibungslose Prozesse. Sie ermutigte alle Mitarbeiter/innen zudem, sich mit Fragen und Problemen an sie zu wenden. Zum Abschluss ihres Besuchs warfen Patrick Cramer und Simone Schwanitz noch einen Blick auf ein Stück Zeitgeschichte – das Bibliothekssofa , ein Designerstück aus den 60er Jahren, von dem sich hartnäckig der Mythos hält, hierauf habe schon kein Geringerer als Jürgen Habermas gesessen.