01.10.2016
Sozialrechtsexperten aus Russland und Deutschland diskutieren die Verantwortung des Arbeitgebers für sozialen Schutz
Führende Experten des Arbeits- und Sozialrechts aus Russland und Deutschland haben sich am 9. Dezember im Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik über die Verantwortung des Arbeitgebers für den sozialen Schutz in beiden Ländern ausgetauscht. Problematisiert wurden neben der Beitragspflicht der Arbeitgeber die in Russland aus der UdSSR teilweise erhalten gebliebene Pflicht des Arbeitgebers zur Auszahlung von sozialen Leistungen. Zugleich erhielten die russischen Teilnehmer einen Überblick über die in Deutschland angewandten Regelungsmechanismen zur Einbindung der Arbeitgeber in die Sozialversicherung. Gemeinsamkeiten in beiden Rechtsordnungen konnten bei den Folgen der Nichterfüllung der Arbeitgeberpflichten im Bereich der Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung festgestellt werden. In beiden Ländern soll sich dies grundsätzlich nicht zum Nachteil der Versicherten auswirken, wobei das Verfassungsgericht der Russischen Föderation in einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 durch die Verpflichtung des Staates zur „Nacherfüllung“ der von Arbeitgebern nicht gezahlten Beiträge sogar über die in Deutschland geltende Rechtslage hinausgegangen ist. Die Ergebnisse des Workshops werden in einem Tagungsband veröffentlicht. Olga Chesalina, Referentin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, moderierte die Diskussion mit den russischen Wissenschaftlern Alexander Kurennoy (Mitte) und Evgenii Khokhlov.
10.08.2016
Neues Projekt zu Schutzrechten von Migranten
Die sozialrechtliche Abteilung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik startet ein neues Projekt zum Thema Migration. Zusammen mit der US-amerikanischen University of California, Davis, untersuchen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie Staaten auf Krisenmigration reagieren. Von besonderem Interesse ist zum einen die Frage, wie das Recht bestimmte Personengruppen konstruiert, beispielsweis als Asylberechtigte oder Geduldete. Zum anderen wird durchleuchtet, welche sozialen Schutzrechte mit dem jeweiligen Status einhergehen. In den Vergleich einbezogen werden neben den USA und Deutschland auch Schweden, Italien und Griechenland. Darüber hinaus sollen auch die Erfahrungen afrikanischer Staaten Berücksichtigung finden.
01.08.2016
Jahresbericht der MPG
Der aktuelle Jahresbericht der Max-Planck-Gesellschaft steht nun als Download zur Verfügung. Zu lesen ist darin auch ein Beitrag von Prof. Ulrich Becker über die Schwierigkeiten für den Flüchtlingsschutz in Europa. Zum Artikel
23.09.2015
EU-Flüchtlingsschutz ein Flickenteppich
EU-Flüchtlingsschutz ein Flickenteppich - Rechtsvergleich benennt Ursachen zum aktuellen Scheitern des EU-Asylsystems Interview mit Prof. Ulrich Becker Pressemitteilung (PDF)
02.09.2015
Kinder auf der Flucht: Diskussion mit Ulrich Becker
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge standen im Zentrum des letzten Max-Planck-Forums im Jahr 2015, das am 17. Dezember stattfand. Prof. Ulrich Becker (l.), Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, diskutierte im Max-Planck-Haus in München mit Tobias Klaus (2.v.l.) vom Bundesfachverband UMF, Markus Schön (2.v.r.), kommissarischer Leiter des Stadtjugendamtes München, und Hans Artschwager (r.), Geschäftsführer der WALDHAUS gGmbH, über die Auswirkungen des am 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes, das die bundesweite Verteilung dieser Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Unter der Moderation von Petra Herrmann, Bayerischer Rundfunk, gingen die Teilnehmer den Problemen der Neuregelung auf den Grund und erörterten aktuelle politische Entwicklungen wie das geplante zweite Asylpaket der Bundesregierung.