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01.10.2016 / Sozialrecht

Sozialrechtsexperten aus Russland und Deutschland diskutieren die Verantwortung des Arbeitgebers für sozialen Schutz

Führende Experten des Arbeits- und Sozialrechts aus Russland und Deutschland haben sich am 9. Dezember im Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik über die Verantwortung des Arbeitgebers für den sozialen Schutz in beiden Ländern ausgetauscht. Problematisiert wurden neben der Beitragspflicht der Arbeitgeber die in Russland aus der UdSSR teilweise erhalten gebliebene Pflicht des Arbeitgebers zur Auszahlung von sozialen Leistungen. Zugleich erhielten die russischen Teilnehmer einen Überblick über die in Deutschland angewandten Regelungsmechanismen zur Einbindung der Arbeitgeber in die Sozialversicherung. Gemeinsamkeiten in beiden Rechtsordnungen konnten bei den Folgen der Nichterfüllung der Arbeitgeberpflichten im Bereich der Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung festgestellt werden. In beiden Ländern soll sich dies grundsätzlich nicht zum Nachteil der Versicherten auswirken, wobei das Verfassungsgericht der Russischen Föderation in einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 durch die Verpflichtung des Staates zur „Nacherfüllung“ der von Arbeitgebern nicht gezahlten Beiträge sogar über die in Deutschland geltende Rechtslage hinausgegangen ist. Die Ergebnisse des Workshops werden in einem Tagungsband veröffentlicht.

Olga Chesalina, Referentin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, moderierte die Diskussion mit den russischen Wissenschaftlern Alexander Kurennoy (Mitte) und Evgenii Khokhlov.