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Mit der „Quota 100“ irrt der italienische Rentengesetzgeber vom rechten Wege ab

Inhalt

Trotz des Koalitionswechsels in Rom bleibt der italienische Gesetzgeber seinen Plänen treu, einigen langjährig Versicherten eine Rente mit 62 zu gewähren und die rigiden Altersvoraussetzungen der Rentenreform 2011 vorübergehend abzumildern. Die Umsetzung solcher Maßnahmen erweist sich dennoch nicht nur als teuer, vielmehr begünstigt sie typischerweise ältere Arbeiternehmer mit solider Berufskarriere zulasten aktueller Beitrags- und Steuerzahler, wie es selbst von Regierungsstatistiken bewiesen wird. Die Novelle hat ein Wahlgeschenk für nur einzelne Jahrgänge geschaffen und zu wiederholtem Mal die Chance verfehlt, Berücksichtigung des demografischen Wandels und Schutz der langjährig und besonders langjährig Versicherten nicht als Gegensätze zu betrachten.

Publikationsdetails
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Edoardo D'Alfonso Masarié

2020
Dt. Rentenversicherung Bund
Berlin
Deutsche Rentenversicherung (DRV) 2/2020, S. 313-318