Sozialrecht und soziale Grundrechte in der Europäischen Union | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Forschungsprojekte
Europäisierung des Sozialstaats

Sozialrecht und soziale Grundrechte in der Europäischen Union

Im Gegensatz zur traditionellen Territorialität des Sozialrechts (d.h. der Beschränkung des räumlichen Anwendungsbereichs auf das nationale Gebiet) ist das europäische Sozialrecht durch die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen im Binnenmarkt gekennzeichnet. Die Erfüllung der sozialen Aufgaben der Europäischen Union (EU) wird dadurch erschwert, dass die normative Arbeit der EU in diesem Bereich im Vergleich zu den ersten Jahrzehnten der EWG stark reduziert wurde, was zum einen auf die Erweiterung der EU, zum anderen auf verschiedene Krisen zurückzuführen ist.

Daher hat die EU mit der 2017 vorgestellten „Europäischen Säule sozialer Rechte“ zur Förderung des europäischen Arbeits- und Sozialrechts eine neue Vorgehensweise entwickelt, die die vormalige Regulierungsperspektive, die sich in der Praxis nur schwer durchsetzen lässt, durch eine Ermächtigungsperspektive stärkt, wenn nicht gar ersetzt. Vor diesem Hintergrund analysiert das Forschungsprojekt die Entwicklung der sozialen Grundrechte der EU im Hinblick auf drei Fragestellungen: 1. Wie effektiv sind die sozialen Grundrechte der EU? 2. Wie ist ihr Verhältnis zu den nationalen sozialen Grundrechten? 3. Wie ist eine Konvergenz „auf dem Wege des Fortschritts“ möglich? Erste Ergebnisse wurden an der Universität Paris 1 vorgestellt.

Ansprechpartner
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Dr. Linxin He

Publikationen

He, Linxin:
Une protection remarquable du droit au repos et au loisir, in: Revue trimestrielle de droit européen, (2019) 4, S. 651-662.