Der COVID-19-Pandemie begegneten die meisten Staaten mit teils umfassenden Lockdowns. Um deren dramatischste wirtschaftliche und soziale Folgen zu mildern, leiteten Regierungen und Gesetzgeber in Europa rasch umfangreiche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen ein. Eine Gruppe von Rechtswissenschaftler/innen des Instituts untersuchte unter der Leitung von Prof. Ulrich Becker in einer vergleichenden Studie die Maßnahmen, die in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien und dem Vereinigten Königreich zwischen März und Oktober 2020 eingeführt wurden. Sie konzentrierte sich insbesondere auf Instrumente 1) zur Stabilisierung der Gesamtwirtschaft, einschließlich fiskalischer Anreize und Steuererleichterungen, 2) zur Sicherung von Arbeitsplätzen und 3) zur Deckung spezifischer Bedarfe von Personen, die während der Krise Sozialleistungen bezogen.
Die für die Analyse zunächst herangezogenen Länder bildeten eine repräsentative Auswahl an westeuropäischen Wohlfahrtsstaats- und Arbeitsmarktmodellen, was es dem Projekt ermöglichte, die eingeführten sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor dem Hintergrund unterschiedlicher institutioneller Rahmenbedingungen zu vegleichen. Die Ergebnisse wurden frei zugänglich in der institutseigenen Schriftenreihe Working Papers Law und in der Zeitschrift Global Social Policy veröffentlicht.
Eine aktualisierte und um 16 Länder erweiterte Fassung der Studie erschien Anfang Juli 2022 im Nomos-Verlag under dem Titel "Protecting Livelihoods - A Global Comparison of Social Law Responses to the COVID-19 Crisis". Mit dem open access-Buch legte das Institut die erste systematische rechtliche Analyse der besonderen Sozialschutzdimension der Krisenreaktionen weltweit vor. In Kooperation mit Rechtswissenschaftler/innen wurden nun auch Australien, Brasilien, China, Griechenland, Irland, Japan, Mexiko, die Niederlande, Neuseeland, polen, Russland, Schweden, Slowenien, Südafrika, Taiwan und die Tschechische Republik untersucht.