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06.12.2018 / Das Institut

Wem ‚gehört‘ die Teilhabe? Nutzen, Bereitstellung und Verfügbarkeit von Teilhabe als Allgemeingut

Die Fellow-Gruppe des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik hat gemeinsam mit der Abteilung Sozialrecht die Tagung „Wem ‚gehört‘ die Teilhabe? Nutzen, Bereitstellung und Verfügbarkeit von Teilhabe als Allgemeingut“ am 6. bis 7. Dezember 2018 veranstaltet. Dabei wurde Teilhabe aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet. Die Referentinnen und Referenten sprachen unter anderem über die Bedeutung von Teilhabe aus verfassungsrechtlicher Sicht, die sozialethische Entdeckung der Teilhabe, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, den Ausgleich durch Teilhabe bzw. die Teilhabe durch Ausgleich sowie die Chancen und Grenzen der politischen Teilhabe und über das neue Bundesteilhabegesetz. Das Ziel der Tagung war einen multidisziplinären Blick auf den populären Teilhabebegriff zu werfen, um auf der Basis dieser Analyse „Teilhabe“ als Vision und als Agent besser zu verstehen und eventuell auch messbar und bewertbar zu machen. Ein Blick in die Zukunft, was nach der Teilhabe kommen wird, wurde ebenso gewagt.Im Jahr 2019 wird ein Tagungsband veröffentlicht werden.