Langzeitpflege ist eine öffentliche Aufgabe | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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03.09.2015 / Sozialpolitik (MEA)

Langzeitpflege ist eine öffentliche Aufgabe

Der Staat ist für eine funktionierende Langzeitpflege von entscheidender Bedeutung. Der Bedarf der Pflegebedürftigen, insbesondere der sozial schwachen, wird in jenen Ländern besser gedeckt, in denen die Pflege von Angehörigen nicht hauptsächlich von den Familien geschultert werden muss. Dies ist eines der aktuell veröffentlichten Ergebnisse des EU-Forschungsnetzwerks SHARE, das von der sozialpolitischen Abteilung des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik koordiniert wird. Staatlich organisierte Pflegeangebote entlasten die Familien, die dann mehr Zeit haben, um sich insbesondere um die sozialen Bedürfnisse ihrer Angehörigen zu kümmern. So leisten Familien in Ländern mit gut ausgebauten staatlichen Pflegesystemen auch weiterhin einen entscheidenden, ergänzenden Beitrag zur Langzeitpflege.

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