Gutachten zur Bedarfsplanung | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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11.10.2018 / Sozialrecht

Gutachten zur Bedarfsplanung

Ein zeitnaher Zugang zu medizinischer Versogung ist nicht in allen Regionen und zu jeder Zeit gegeben. Dies ist eines vieler Ergebnisse des Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, das die sozialrechtliche Abteilung des Instituts zusammen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt hat. Der juristische Teil konzentriert sich dabei auf die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die rechtliche Bewertung von Weiterentwicklungsoptionen. Das Gutachten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss in Auftrag gegeben.

Zusammenfassung des Gutachtens