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03.11.2016 / Sozialpolitik (MEA)

Das Rentenalter muss atmen können

von Prof. Axel Börsch-Supan, Ph.D.

(München, 3. November 2016) Eine der größten Paradoxien in der Rentenpolitik ist es, dass ein beglückender Menschheitstraum wahr wird und wir uns trotzdem nicht danach richten. Wir leben nicht nur immer länger, sondern vor allem bleiben wir immer länger gesund. Wenn wir uns Bilder von 60jährigen zu Beginn der Bundesrepublik anschauen, schätzen wir ihr Alter eher auf 70. Die 80jährigen von heute sind die 70jährigen von früher. Natürlich gibt es zwischen Menschen große Unterschiede in Lebenserwartung und Gesundheit. Für den Durchschnittsbürger ist die Entwicklung jedoch überaus positiv.
Wenn es jedoch darum geht, das Rentenalter an diese erfreuliche Entwicklung anzupassen, verscherzen sich Politiker alle Sympathien. Zwischen 1992 und 2007 fand eine Reihe von Rentenreformen statt, die das System der Alterssicherung in Deutschland deutlich gestärkt haben, so dass es seine wesentlichen Funktionen weiterhin erfüllen kann, gleichzeitig aber langfristig finanzierbar bleibt. Zentrale Elemente waren die Einführung der Nettorentenanpassung und der Zu- und Abschläge durch Norbert Blüm im Jahr 1992, die Verlangsamung des Anstiegs der Altersrenten durch den Nachhaltigkeitsfaktor unter Ulla Schmidt 2004. Diese Reformen trug man relativ gelassen. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 bis auf 67 Jahre für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1964 durch Franz Müntefering im Jahr 2007 ist jedoch ein Vorgang geblieben, der noch heute für Empörung sorgt, so dass sich die große Koalition am Anfang der laufenden Legislaturperiode zur Einführung der „Rente mit 63“ für besonders langjährige Versicherte bemüht fühlte, obwohl dies der gesetzlichen Rentenversicherung für die nächsten Jahrzehnte zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe aufbürden wird.
Noch sind die großen „Haltelinien“ der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 gesichert: Das Rentenniveau wird bis dahin nicht unter 43% fallen und der Beitragssatz nicht über 22% steigen. Zudem wird die Kaufkraft der Renten weiter steigen, denn ein Sinken des Rentenniveaus bedeutet nur, dass die Renten langsamer als die Löhne steigen – steigen werden sie weiterhin.
Dennoch überschlagen sich derzeit die Negativschlagzeilen. Der Rentenversicherungsbericht prognostiziert nun bis 2045 anstatt bis 2030, was an und für sich löblich ist, denn Altersvorsorge braucht langfristige Planung. Er zeigt jedoch, dass die soziale Sicherung in Deutschland über 2030 hinaus nicht nachhaltig finanziert ist. Nach 2030 dürften bei bestehender Gesetzeslage und bei gegenwärtigem Renteneintrittsverhalten diese Haltelinine in Gefahr kommen. Das liegt zunächst am immer noch wachsenden Altenquotienten im Zeitraum zwischen 2030 und 2040, bis die stark besetzten Babyboom-Jahrgänge verstorben sein werden. Danach liegt es jedoch ausschließlich an der eingangs geschilderten Paradoxie: In den Projektionen wird die Lebenserwartung als weiter stetig wachsend angenommenen, gleichzeitig aber auch, dass die Standardrente wie in den 50er Jahren auch im Jahr 2045 noch auf der Basis von 45 Erwerbsjahren gerechnet wird. Kein Rentensystem dieser Welt kann jedoch eine immer längere Rentenbezugszeit finanzieren, wenn die Lebensarbeitszeit gleich bleibt. Die Rente muss aus dem Einkommen finanziert werden, das während der Lebensarbeitszeit erwirtschaftet wird. Sie fällt nicht wie Manna vom Himmel.
Was ist also zu tun? Erst einmal drängt für das Gesamtsystem gar nichts. Bis 2030 sind wir ja sicher. Man kann also gelassen nach der Bundestagswahl vernünftige Entscheidungen fällen anstatt jetzt in Panik zu geraten und leichtfertig Beitragserhöhungen als Mittel der Wahl anzukündigen, um das Langlebigkeitsproblem zu lösen. Schon Langlebigkeit als Problem zu bezeichnen ist ein Fehler. Ein noch größerer Fehler ist es, zu glauben, man könnte die Beiträge in dem Maße erhöhen, wie die Lebenserwartung steigt. Denn bezieht man auch die Kranken- und Pflegeversicherung ein, droht der Gesamtbeitragssatz in der Sozialversicherung von heute knapp 40 Prozent auf weit über 50 Prozent zu steigen. Das würde nicht nur den Anstieg der Nettolöhne dämpfen, sondern auch die Wachstumsdynamik der deutschen Wirtschaft schwächen. Ab einem Maße, von dem wir nicht mehr weit entfernt sind, schwächen Beitragserhöhungen damit auch die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme, anstatt sie zu stärken. Wir würden wieder dahin gelangen, wo wir in den 1990er Jahren schon einmal waren: Deutschland bekäme wieder die rote Laterne beim Wirtschaftswachstum, weil die Arbeitsanreize sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber durch die hohen Lohnnebenkosten stark verringert würden.
Die Lebensarbeitszeit an die Gesamtlebenszeit anzupassen, ist daher die einzige Möglichkeit, das nach 2030 entstehende Dilemma zwischen zu hohen Beiträgen und zu niedrigen Rentenzahlungen zu entschärfen. Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass Gesamtlebenszeit, Lebensarbeitszeit und Rentenbezugszeit in vernünftigen Proportionen bleiben müssen. Es geht also nicht darum, die Rentenbezugszeit zu kürzen, sondern die zusätzlichen gewonnen Jahre in einem vernünftigem Ausgleich sowohl den Erwerbstätigen als auch den Rentnern zugute kommen zu lassen.
Am besten sollte dies im Rahmen einer einfachen Regel geschehen, wie sie bereits 2007 von uns vorgeschlagen (Börsch-Supan 2007), danach von der OECD (2011) aufgegriffen und kürzlich zunächst vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium (2016) und danach vom Sachverständigenrat (2016) empfohlen wurde. Die zukünftige gewonnene Lebenserwartung sollte in regelmäßigen Abständen (z.B. alle fünf Jahre im Vorraus) im Verhältnis 2:1 auf zusätzliche Arbeits- und zusätzliche Rentenjahre aufgeteilt werden. Dies entspricht den ca. 40 Jahren, die Durchschnittserwerbstätige in die Rentenversicherung einzahlen und den 20 Jahren, während derer sie anschließend Rente erhalten. Damit kann das Rentenalter atmen und sich dynamisch an die Lebenserwartung anpassen. Diese transparente Automatik stärkt langfristig die Balance zwischen Einzahlungen und Auszahlungen in der Rentenkasse, so dass das Rentenniveau nie in die Nähe der gegenwärtigen Haltelinie sinken kann und langfristig sogar wieder ansteigen wird.
Auch wenn es den Durchschnittsdeutschen gesundheitlich immer besser geht – eine gute Sozialpolitik muss auch für die Ausnahmen da sein. Zusammen mit einer dynamischen Anpassung des Renteneintrittsalters müssen die Erwerbsminderungsrenten großzügiger werden und das Rentenalter insgesamt flexibilisiert werden. Aus- und Weiterbildung muss verstärkt werden für die immer längere Lebenszeit, in der sich die Welt ändert. Arbeitgeber müssen sich weit mehr um langfristige und individualisierte Personalplanung kümmern, die ein langes Arbeitsleben nicht nur möglich, sondern auch angenehm macht. Dreh- und Angelpunkt einer langfristig stabilen Rentenversicherung ist jedoch ein atmendes Rentenalter.


Literatur:

  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2016): Zeit für Reformen, Jahresgutachten 2016/17 vom 2. November 2016.
  • Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft (2016): Nachhaltigkeit in der sozialen Sicherung über 2030 hinaus, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 29. September 2016.
  • OECD (2011): Linking Pensions to Life Expectancy. In: Pensions at a Glance 2011: Retirement-income Systems in OECD and G20 Countries, OECD Publishing. dx.doi.org/10.1787/pension_glance-2011-9-en.
  • Börsch-Supan, A. (2007), Rational Pension Reform. In: Geneva Papers on Risk and Insurance: Issues and Practice 4, 430-446.
  • Börsch-Supan, Axel (2007): Über selbststabilisierende Rentensysteme. In: Becker, U.; Kaufman, F.; von Maydell, B.; Schmähl, W.; Zacher, H. (eds.), Alterssicherung in Deutschland, Nomos, Baden-Baden, 157-170.