22.07.2020
Der Einfluss der Herkunft auf die öffentliche Meinung
Wer aus einem anderen Land kommt, bewertet soziale Sicherungssysteme anders als Einheimische - Nicht selten dient dem Gesetzgeber die öffentliche Meinung zur Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme als Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Doch sind es meist nicht nur persönliche Interessen und Wertvorstellungen, sondern auch das System selbst, das die öffentliche Meinung beeinflusst. So wird häufig argumentiert, dass öffentliche Institutionen den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung indirekt beeinflussen, indem sie Erwartungen formen und Präferenzen bilden und so einen essenziellen Beitrag zu ihrer eigenen Legitimierung leisten. Kurzum: die öffentliche Meinung zum sozialen Sicherungssystem ist abhängig von der Erwartungshaltung in der Bevölkerung, die wiederum selbst vom System geprägt ist. Um herauszufinden, welche Gesundheitssysteme in Europa ohne diesen Störfaktor besser abschneiden und wie sich die Verinnerlichung der von Institutionen vermittelten Werte und Erfahrungen, kurz die Sozialisation, auf die öffentliche Meinung auswirken, sind neue Forschungsansätze nötig. In einer ländervergleichenden Studie untersucht Simone M. Schneider, Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, daher die Bewertungen des Gesundheitssystems von im europäischen Ausland geborenen Personen. Die Forscherin kommt zu dem Schluss, dass Sozialisationserfahrungen die öffentliche Meinung in der Tat entscheidend prägen: Diejenigen, die nicht in dem europäischen Land zur Welt gekommen sind, in dem sie aktuell leben, ziehen ihre Erfahrungen mit Institutionen im Herkunftsland wie auch ihr Wissen über alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten als Bewertungsgrundlage heran. Bislang haben Forschungsarbeiten darauf hingewiesen, dass für eine positive Bewertung eines Gesundheitssystems vornehmlich zwei Aspekte ausschlaggebend sind: Eine möglichst großzügige finanzielle Förderung des Gesundheitssektors und eine möglichst hohe Dichte an Allgemeinmedizinern/innen, die die medizinische Grundversorgung sicherstellen. Merkmale wie die Höhe privat gezahlter Gesundheitsausgaben oder die Dichte und der Zugang zu medizinischen Leistungen sind für die Bewertung hingegen kaum relevant. Untersucht man jedoch die Meinung derer, die in einem anderen Land geboren und aufgewachsen sind, lassen sich weitere Bewertungskriterien feststellen. Generell gilt für diejenigen, die im europäischen Ausland geboren sind: Je besser die Leistungen des Gesundheitssystems im Aufenthaltsland im Vergleich zu denen des Herkunftslandes sind, desto besser wird das Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes bewertet. Hier werden dann Faktoren wie der Zugang zu medizinischer Versorgung zu entscheidenden Kriterien für die Bewertung. Ist die Wahl eines Allgemeinmediziners im Ankunftsland weniger restriktiv und ist es vergleichbar einfacher, sich an eine/n Facharzt/ärztin im Ankunftsland zu wenden, wird die Bewertung entsprechend besser ausfallen. Auch die Erfahrung mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen fließt in die Beurteilung ein. So werden primär steuerfinanzierte Gesundheitssysteme durchschnittlich schlechter bewertet, wenn der/die Befragte zuvor in einem beitragsfinanzierten Krankenversicherungssystem gelebt hat. Bewertungen des Gesundheitssystems werden auch durch weitere Faktoren bestimmt, wie beispielsweise der vorherrschenden öffentliche Meinung im Aufenthaltsland: Ist die Mehrheit der Bevölkerung ihrem Gesundheitssystem gegenüber positiv eingestellt, wirkt sich dies auch positiv auf die Einstellung der Neuankömmlinge aus. Zudem zeigt sich, dass die Befragten öffentliche Institutionen im Ankunftsland anfangs generell positiver sehen als viele Inländer/innen. Diese Euphorie lässt jedoch mit der Zeit nach. Die Herkunft hat demnach einen erkennbaren Einfluss auf die Meinungsbildung, wobei das Ursprungsland häufig den Referenzrahmen für die Bewertung anderer öffentlicher Institutionen darstellt. Dies wird bei der Untersuchung der Faktoren, die die Meinung derjenigen beeinflussen, die in einem anderen europäischen Land geboren sind als sie momentan leben, deutlich. Das Wissen und die Erfahrung von alternativen Ausgestaltungsmöglichkeiten sozialer Sicherungssysteme prägt grundlegend deren subjektive Bewertung. Vor dem Hintergrund ansteigender Mobilitätserfahrungen gerade im europäischen Raum ist davon auszugehen, dass diese Aspekte für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess zunehmend wichtiger werden. Publikation : Schneider, Simone M.: Beyond endogeneity in analyses of public opinion: Evaluations of healthcare by the foreign born across 24 European countries , in: PLOS ONE, 2020.
25.05.2020
Existenzsicherung in der Corona-Krise
Neue Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik über aktuelle Maßnahmen zum Erhalt von Arbeit, Wirtschaft und sozialem Schutz Die Corona-Pandemie stürzt die Wirtschaft weltweit in eine Krise. Für Deutschland wird ein BIP-Rückgang um 6,3% erwartet. In Italien könnten es nach Kommissionsprognosen gar 9,5% sein. Auch der Arbeitsmarkt gerät stark unter Druck. Um die Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzen zu sichern, greifen Regierungen tief in die Tasche. Deutschland hat mit insgesamt 353,3 Milliarden Euro das größte Hilfspaket in seiner Geschichte aufgelegt. Ein Team von Rechtswissenschaftler/innen um Prof. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, hat die bis Ende April verabschiedeten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen sowie sozialrechtlichen Maßnahmen der Krisenbekämpfung in fünf europäischen Ländern untersucht: Deutschland, Italien, Großbritannien, Frankreich und Dänemark. "Die aktuelle Situation hält dem Normalzustand den Spiegel vor, da bereits vorhandene Defizite beim sozialen Schutz besonders sichtbar werden. Über den Vergleich der Mittel zur Krisenbekämpfung hinaus kann unsere Studie auch dazu Anlass geben, sozialstaatliche Grundsatzfragen wie die Verteilung von Verantwortung zu diskutieren“, resümiert Ulrich Becker. Die Studie zeigt Parallelen zwischen den fünf Ländern, aber auch teilweise aufschlussreiche Unterschiede. Eines der wichtigsten sozialpolitischen Instrumente sind die Kompensationen bei Kurzarbeit oder teilweiser Arbeitslosigkeit, um Arbeitsplätze zu erhalten. Dänemark hat entsprechende Leistungen sogar eigens neu geschaffen, und auch in England ist ein spezielles Programm vorgesehen, um Entlassungen zu vermeiden. Das führt in beiden Ländern nicht nur zu neuen Sozialleistungen, sondern auch zu einer teilweisen Abkehr von der bislang betonten arbeitsmarktpolitischen Flexibilität mit geringem Kündigungsschutz. Überall wird auch der Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit erleichtert. Aktivierungsmaßnahmen und Sanktionen wurden in allen Vergleichsländern ganz oder weitestgehend ausgesetzt. Sehr unterschiedlich gehen die Staaten hingegen bei der arbeitsrechtlichen Flankierung des Arbeitsplatzschutzes vor: Während in Deutschland und England darauf verzichtet wurde, haben Dänemark und Frankreich spezielle Urlaubsregelungen und Italien einen Sonderkündigungsschutz eingeführt. Um die Wirtschaft zu stabilisieren, gewähren alle fünf Länder Unternehmen Steuererleichterungen, Kredite zu günstigen Bedingungen und die Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Selbständige und kleinere Unternehmen erhalten zudem Geldleistungen, mit denen Schäden, die durch die Krisenbekämpfung entstehen, ausgeglichen werden. Deren Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich; sie knüpfen an nicht gedeckte Betriebskosten (Deutschland, Dänemark), an Gewinn‑ oder Umsatzeinbußen (England, Frankreich) bzw. dem Verdienstausfall (Italien) an. In der Sache übernehmen die Staaten damit eine Verantwortung für die Schadensverursachung. Damit bestätigt sich der Grundsatz, dass Zeiten von Katastrophen Zeiten des sozialen Entschädigungsrechts sind, in denen andere wirtschaftspolitische Ziel zurückstehen. Erleichterungen und zum Teil Verbesserungen gibt es auch beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung. Hier zeigen sich jedoch sozialpolitische Widersprüche: Einerseits sollen die von der Rezession Betroffenen nach Möglichkeit nicht auf diese Hilfe angewiesen sein, weshalb Sonderleistungen eingeführt werden. Andererseits wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert, womit deren Hauptmerkmal, Bedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung, vorübergehend wegfällt. Konsequent verfährt hier am ehesten das Vereinigte Königreich, das die bestehenden Lücken im sozialen Schutz durch eine wesentliche und allgemeine Aufstockung des Universal Credit ausgleicht: Dessen Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt seit dem 6. April knapp 460 Euro statt vormals 355 Euro im Monat. Insgesamt zeigt sich in der Corona-Krise: Krisenzeiten decken sozialpolitische Defizite auf. Weil sie zu einfachen und schnellen Lösungen tendieren, sind sie wenig geeignet, um grundlegende Entscheidungen zur besseren Ausrichtung und Abstimmung von Sozialleistungen zu treffen. Krisen geben aber vielfältige Anstöße, um nach ihrer Bewältigung Grundfragen der Sozialstaatlichkeit neu zu diskutieren. Die Ergebnisse der Studie "Existenzsicherung in der Coronakrise: Sozialpolitische Maßnahmen zum Erhalt von Arbeit, Wirtschaft und sozialem Schutz im Rechtsvergleich" sind jetzt in Band 6 der Reihe working papers law des Instituts erschienen. Bei Fragen oder Interview-Wünschen wenden Sie sich bitte an Dr. Julia K. Hagn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: 089/38602428, Email: hagn@mpisoc.mpg.de
15.05.2020
Rentenreform, radikal
An der Notwendigkeit einer Reform der Rentenversicherung bestehen wenig Zweifel. In einem Artikel in der FAZ (20.3.2020) und nachfolgend auf SWR 1 (15.5.2020) benennt Prof. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, vier entscheidende Punkte für eine nachhaltig finanzierte und auf Ausgleich bedachte Alterssicherung in Deutschland. Einer der zentralen Punkte ist ein Ausgleich im System. Versicherten mit überdurchschnittlichem Einkommen könnten relativ weniger Entgeltpunkte, schlecht Verdienenden mehr zugemessen werden. Anders als bei der Grundrente käme dieser Ausgleich allen Versicherten mit unterdurchschnittlichen Verdiensten zugute und könnte auf fragwürdige Differenzierungen verzichten. Eine Umverteilung innerhalb des Rentenversicherungssystems würde auch mehr materielle Gleichheit herstellen. Denn wer in vermögenden Haushalten lebt, lebt in der Regel länger. Eine umgekehrt entgeltbezogene Differenzierung von Rentenanwartschaften korrigiert daher soziale Ungleichheiten, die im bestehenden System faktisch zu einer Umverteilung von unten nach oben führen. Nach Ansicht von Prof. Becker sind auch bessere rentenrechtliche Bewertungen von Zeiten vorübergehender Arbeitslosigkeit und von verschiedenen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit erforderlich, insbesondere zugunsten der Pflege von Angehörigen, aber auch zur Ermöglichung beruflicher Bildung. Darüber hinaus sei die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung diskussionswürdig. Die Vermeidung von Armut sollte jedoch primär einem steuerfinanzierten, bedürftigkeitsabhängigen Sicherungsnetz in der Form der Sozialhilfe überlassen bleiben.
03.01.2020
Musik und Wissenschaft mit Prof. Becker in der Elbphilharmonie
Dass Wissenschaft und Musik ein harmonisches Ganzes ergeben können, zeigte der Vortrag "Sozialrecht und Sozialpolitik im Wandel" von Prof. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, in der Hamburger Elbphilharmonie. Umrahmt von den barocken Werken Johann Christoph Friedrich Bachs und Georg Philipp Telemanns ging Becker den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels für den Sozialstaat nach, insbesondere in Bezug auf demographische Verschiebungen und die Digitalisierung der Arbeitswelt. Denn erstere setzen die Sozialleistungssysteme vor allem finanziell unter Druck, während letztere innovative, transnationale Antworten für neue Beschäftigtengruppen erfordert. Anküpfend an Telemanns Suite "Burlesque de Quixcotte" verglich er den rastlos gegen Windmühlen Kämpfenden mit den Rentenreformern und ihrem permanenten Bemühen, das System stabil zu halten und gleichzeitig einen Ausgleich zwischen den Generationen herzustellen. Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung erinnerte Becker daran, dass auch ein Blick zurück zur Lösung neuartiger Probleme hilfreich sein könne. Die Reihe "Musik und Wissenschaft" ist eine Kooperation der Max-Planck-Gesellschaft mit dem Philharmonischen Staatsorchester Hamburg.