20.10.2019
Die ILO im 21. Jahrhundert: Konferenzbericht online
Der Bericht zum Symposium "Challenges to the ILO in the 21st Century: On the Future Role of a 100 Years Old Organisation" steht jetzt zum Download zur Verfügung (siehe unten). Anlässlich des 100. Geburtstags der International Labour Organization hatten Wissenschaftler und Experten aus dem In- und Ausland am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik die Herausforderungen für und Erwartungen an die Organisation diskutiert. Insbesondere gingen sie der Frage nach, wie die ILO mit Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen umgeht, die aus Digitalisierung, Aufstieg der Plattformwirtschaft und atypischen Beschäftigungsformen folgen. Zentrale Themen des Symposiums waren auch die Gewährleistung der sozialen Rechte von Migranten sowie der Einfluss der ILO auf nationales Recht. Konferenzbericht zum Download (PDF)
01.08.2019
Kinder von Alleinerziehenden: In der Armutsfalle
Fast die Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden in Deutschland erlebt Armut. Das bedeutet, sie und der Elternteil, bei dem die rund eine Million betroffener Mädchen und Jungen wohnen, müssen – für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft – mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle auskommen. Die finanzielle Notlage vieler Alleinerziehender, von denen 90% Frauen sind, hat mehrere Ursachen: eine strukturelle Fahrlässigkeit des rechtlichen Systems, zu wenig Ganztagesplätze für die Kinderbetreuung, Diskriminierung am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt fehlende Unterhaltszahlungen durch den Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin. "Der sozialrechtliche Rahmen weist hier eine Reihe von Defiziten auf", sagt Dr. Eva Maria Hohnerlein, Wissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Pressemitteilung
27.06.2019
Gesundheit: Chancen und Risiken eines neuen Verfahrens
Die Europäische Kommission hat Anfang 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien auf den Weg gebracht. Künftig sollen Experten des Health Technology Assessment (HTA) aus den Mitgliedstaaten in einer Koordinierungsgruppe gemeinsam bewerten, ob ein neues Arzneimittel bzw. Medizinprodukt einen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie aufweist oder nicht. Das Ergebnis soll für alle EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bindend sein. Das europäische Parlament stimmte dem Entwurf inzwischen zwar zu, beschloss aber 199 Änderungsanträge, die die Kompetenz der Mitgliedstaaten stärken, aber gleichzeitig zu weiteren Problemen in der Praxis führen können, wie unser Wissenschaftler Dr. Roman Grinblat in einem neu erschienenen Aufsatz feststellt. Hinzu kommt, dass die neue Verordnung noch mit anderen europäischen Rechtsgrundlagen wie der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung harmonisiert werden muss. Bleibt dies aus, besteht die Gefahr überflüssiger Bewertungsprozesse mit der Folge, dass die Verordnung nicht nur ihre Ziele verfehlt, sondern ein zusätzliches Verfahren einführt, das sich negativ auf die Entwicklung und Verfügbarkeit innovativer Gesundheitstechnologien auswirkt. Publikation
06.06.2019
Gender Pension Gap: Die Kluft ist riesig
Die Ansprüche von 65- bis 79jährigen Frauen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lagen nach den jüngsten vorliegenden Vergleichszahlen aus dem 2016 rund 42% hinter denen der Männer. Damit steht Deutschland EU-weit an fünftletzter Stelle. Insbesondere verheiratete Frauen und Witwen aus Westdeutschland sind von dem Gender Pension Gap betroffen. "Die verfassungsrechtliche Forderung einer tatsächlichen Gleichstellung bei den Alterseinkommen wird derzeit nicht erfüllt", sagt Dr. Eva Maria Hohnerlein, Wissenschaftlerin am Münchner Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Sie fordert, vor allem die Pflege von Angehörigen in der Rentenversicherung stärker zu berücksichtigen. Pressemitteilung
23.05.2019
Prof. Becker erklärt das Asylrecht in 70 Sekunden
Anlässlich des 70. Geburtstags des deutschen Grundgesetzes hat die Bundesregierung bekannte Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler gebeten, die 19 Grundrechte in jeweils 70 Sekunden zu erklären. Prof. Ulrich Becker, Direktor am MPI für Sozialrecht und Sozialpolitik, veranschaulicht in seinem Kurzbeitrag das Asylrecht, das in Art. 16a festgeschrieben ist. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Regime wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes politisch Verfolgten in Deutschland Schutz gewähren. 1993 wurde das Asylrecht allerdings wesentlich geändert. Seitdem erhalten diejenigen keinen Schutz mehr in Deutschland, die sich bereits in anderen sicheren Drittstaaten aufhalten können. Alle 19 Beiträge sowie weitere Informationen zum Grundgesetz sind auf den Webseiten der Bundesregierung abrufbar. Zum Beitrag
15.05.2019
Armutsrisiko von Rentnern in EU-Ländern wächst
Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 mussten viele Rentner zum Teil jahrelang auf die Anpassung ihrer Renten verzichten. In Kombination mit grundlegenden Reformen der Rentensysteme ist das Armutsrisiko von Rentnern in vielen Ländern der Europäischen Union (EU) gewachsen. Betroffen sind vor allem ältere Rentner ab 75 Jahren, die in der Regel ein niedrigeres Einkommen als jüngere Rentner haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, in der die Änderungen der Anpassungsmodalitäten für Bestandsrenten im Zeitraum von 2008 – 2017 in den EU-Staaten untersucht wurden. Angesichts der Armutsgefahr für viele Rentner in Europa haben einige Länder nun damit begonnen, die größten Härten abzufedern. Pressemitteilung