Die Zusammenarbeit mit Korrespondentinnen und Korrespondenten in ausgewählten Ländern ermöglicht es der Abteilung für ausländisches und internationales Sozialrecht, über die beschränkte Zahl der am Institut vertretenen Referatsländer hinaus zusätzliche Länder in den "Einzugsbereich" des Instituts aufzunehmen. Die Funktion der Korrespondentinnen und Korrespondenten besteht darin, rechtliche Informationen zum System der sozialen Sicherheit des jeweiligen Korrespondenzlandes zu beschaffen sowie Anlauf- und Kontaktstelle für sozialrechtliche Fragen ihres Landes zu sein, die sich im Rahmen der Arbeit des Instituts ergeben können. Umgekehrt unterstützt das Institut die Korrespondentinnen und Korrespondenten bei ihren eigenen Forschungsarbeiten, insbesondere im Rahmen von Forschungsaufenthalten am Institut.