Beamte in die Rentenversicherung? | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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14.05.2025 / Sozialrecht

Beamte in die Rentenversicherung?

Vier Punkte für eine nachhaltig finanzierte und auf Ausgleich bedachte Alterssicherung

Der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist umstritten – aber durchaus möglich, wie Prof. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, bereits 2020 in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) erklärte. So ließe sich die Beamtenversorgung, analog zur Unterscheidung von Regelsicherung und ergänzender beruflicher Vorsorge bei Arbeitnehmern, aufspalten. Dann wäre eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung möglich, solange der Staat die besonderen, verfassungsrechtlich garantierten Versorgungsziele durch eine ergänzende Absicherung bewahrt. Billig wäre dies allerdings nicht, da die Besoldung der Beamten erhöht werden müsste, um die Belastung durch Rentenversicherungsbeiträge auszugleichen.

In dem Beitrag führt der Wissenschaftler vier entscheidende Punkte für eine nachhaltig finanzierte und auf Ausgleich bedachte Alterssicherung in Deutschland aus, die auch heute nichts von ihrer Aktualität verloren haben => zum FAZ-Artikel