Zwischen Akzeptanz und Resignation | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Doktorandenkolleg: "Durchsetzung sozialer Rechte"

Zwischen Akzeptanz und Resignation

Die Schlagworte „Modernisierung“ und „Bürokratieabbau“ prägten in den 1990er Jahren die verwaltungspolitische Debatte. Auch das Widerspruchsverfahren geriet dabei unter Beschuss. Es fehle ihm an der nötigen Systemkohärenz, steuerungstheoretisch wirke es ungünstig, seine Funktionen erfülle es ohnehin nur unzureichend. Auf dieser Kritik fußende Abschaffungsbemühungen führten zu einem föderalen Flickenteppich an Regelungen zum verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren. In einigen Bundesländern wurde das Widerspruchsverfahren komplett abgeschafft, in anderen wurde es – bis auf wenige Ausnahmen – vollständig beibehalten. Viele Bundesländer sind einen Mittelweg gegangen.

Auch Rechtsschutz im Sozialrecht wird traditionell nicht nur durch die Gerichte, sondern auch verwaltungsintern im Widerspruchsverfahren gewährleistet. Diesem kommt eine immense sozialpolitische Bedeutung zu. Jährlich werden etwa 2,2 Millionen Widersprüche zentral statistisch erfasst. In der Regel ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nur eröffnet, wenn vor der Klage Widerspruch eingelegt wurde. Das Widerspruchsverfahren soll dem Rechtsschutz, der Selbstkontrolle und der Entlastung der Gerichte dienen und nimmt damit gleichzeitig Rechtsschutzsuchende, Exekutive und Judikative in den Blick.

Doch lassen sich Anspruch und Wirklichkeit in Einklang bringen? Die inzwischen abgeschlossene Dissertation widmet sich der Perspektive der Widerspruchsführenden auf das Verfahren. Auf Basis einer Befragung von Widerspruchsführenden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden diejenigen Funktionen des Widerspruchsverfahrens analysiert, die sich an die Widerspruchsführenden richten.

Die Ergebnisse der Untersuchung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigen insgesamt allerdings ein disparates Bild. Während die Gerichte auf Grund der hohen Abhilfequote, zumindest teilweise, tatsächlich entlastet werden dürften, vermag das Widerspruchsverfahren Entlastung durch Akzeptanz nur unzureichend herzustellen. Diejenigen, die die Entscheidung akzeptierten, gaben dies dann aber auch als wichtigen Grund dafür an, nicht zu klagen. Auch die in der Sozialversicherung eingesetzten Widerspruchsausschüsse scheinen keine bedeutende Rolle für die Akzeptanz von Entscheidungen zu spielen. Einem Großteil der Befragten war die Existenz der Widerspruchsausschüsse gar nicht bekannt.

Insgesamt beschritt etwa ein Viertel der erfolglosen Widerspruchsführenden den Weg zu Gericht. Zentrale Gründe für die Entscheidung, nicht zu klagen, waren vermeintliche gerichtliche Zugangsschwellen wie Dauer, Kosten und Arbeitsaufwand. Auch Resignation und Schwellenängste hielten viele Widerspruchsführende von einer Klage ab. Eine besondere Rolle kam den Erwerbsminderungsrentenverfahren zu. Widerspruchsführende empfanden die Verfahren als ungerechter, akzeptierten sie seltener und klagten öfter.

Die wesentliche Determinante für die Akzeptanz des Ergebnisses war das Vertrauen in die Institution der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Frage, wie hoch der Einfluss auf das Verfahren von den Widerspruchsführenden empfunden wurde. Wer sich gehört und ernst genommen fühlt, steht auch dem Ergebnis positiv gegenüber. Wenig Einfluss hat demgegenüber der Kontakt mit den Begutachtenden, der aber nicht selten als unzureichend empfunden wurde.

Seine Rechtschutzfunktion vermag das Widerspruchsverfahren weitgehend zu erfüllen. Die allermeisten Befragten empfanden es als deutlich niedrigschwelliger als das Gerichtsverfahren. Dementsprechend ließen sich auch deutlich mehr Widerspruchsführende vor Gericht vertreten als im Widerspruchsverfahren.

Aus Sicht der Befragten bietet das Widerspruchsverfahren also durchaus die Chance, das eigene Anliegen ohne große finanzielle Belastung selbstständig zu verfolgen. Gleichzeitig könnte das Verfahren für Rechtsschutzsuchende, Verwaltung und Gerichte jedoch gewinnbringender ausgestaltet werden. Interner Rechtsschutz hat damit, gestaltet als gerechtes und zielgerichtetes Steuerungsinstrument, durchaus seine Berechtigung im modernen Verwaltungsstaat.

Autor(en)
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Nina Schubert

Vorträge
Nina Schubert
Akzeptanz und Rechtsschutz durch Widerspruchsverfahren? Ergebnisse der empirischen Untersuchung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund