Die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger im sozialrechtlichen Verfahren - Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Taiwan | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger im sozialrechtlichen Verfahren - Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Taiwan

Die Doktorarbeit beschäftigt sich grundlegend mit der Frage, welche rechtlichen Anforderungen sich an die Kommunikationsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger im sozialrechtlichen Verfahren stellen. Die Arbeit besteht hauptsächlich aus zwei Teilen: Im theoretischen Teil wird zunächst darüber diskutiert, wie man den Begriff der Kommunikation aus rechtswissenschaftlicher Perspektive erfassen kann. Anschließend werden die Funktionen der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger im Kontext des Verwaltungsverfahrens dargestellt. Auf dieser Basis wird erforscht, welche Besonderheiten es im Sozialleistungsrecht gibt, die zu einem größeren Kommunikationsbedarf zwischen Verwaltung und Bürger führen könnten. Hierzu werden insbesondere drei Aspekte untersucht, nämlich (a) die Sachverhaltsermittlungspflicht der Behörde, die maßgeblich von der Mitwirkungspflicht des Bürgers abhängt; (b) die Partizipation des Leistungsempfängers am Verfahren, die zum Ziel hat, die Sachentscheidung zu beeinflussen; und (c) die Informationspflichten der Verwaltung gegenüber den Bürgern, damit letztere ihre sozialrechtlichen Ansprüche rechtmäßig und zweckmäßig geltend machen können.

In dem rechtsvergleichenden Teil  wird die einfachrechtliche Ausgestaltung der Kommunikationsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger im sozialrechtlichen Verfahren in Deutschland und Taiwan dargestellt. Die Vorschriften schließen sowohl den allgemeinen Teil des (Sozial)verwaltungsverfahrensrechts als auch die spezifischen Zweige des Sozialrechts ein. Es werden verschiedene Arten kommunikativer Verfahrensrechte dargestellt, die während des Verfahrens verschiedenen Zwecken dienen. Abschließend wird geprüft, ob die bestehenden Vorschriften den Funktionen von Kommunikation sowie den sozialrechtsspezifischen Besonderheiten hinreichend Rechnung tragen.

 

Autor(en)
Shan-Hung-Sheng-3

Hung-Sheng Shan