Alumni Treffen 2025 | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
Home
Alumni-Treffen 2025

Wissenschaftlicher Austausch und Wiedersehensfreude in der neuen Bibliothek

Prof. Dr. Lin von der National Open Universität in Taiwan berichtete den Alumnae und Alumni von den Fortschrittten, die in ihrer Heimat beim systematischen Aufbau eines Pflegesystems gemacht wurden.
Prof. Dr. Lin von der National Open Universität in Taiwan berichtete den Alumnae und Alumni von den Fortschrittten, die in ihrer Heimat beim Aufbau eines Pflegesystems gemacht wurden.

Das Herz des Instituts schlägt wieder: Anlässlich des 9. Alumni-Treffens eröffneten Direktor Prof. Ulrich Becker und Bibliotheksleiter Henning Frankenberger am 4. Juli 2025 die neue Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, die nun am Marstallplatz 1 eine Heimat gefunden hat. Nach dem Auszug des Instituts aus der Amalienstraße im Jahr 2023 musste ein Großteil der Bücher eingelagert werden. Umso größer ist nun die Freude, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre Forschung wieder auf den gesamten Bestand zugreifen können.

Über die jüngsten Forschungsergebnisse des Instituts berichtete Prof. Ulrich Becker in seiner kurzweiligen Eröffnungsrede. Das Gesundheitsrecht, in dem zwei ausgezeichnete Doktorarbeiten abgeschlossen werden konnten, blieben wie die Rente und die Europäisierung des Sozialrechts weiterhin zentrale Themenbereiche. Neu hingegen sei die Forschung zum Öko-Sozialstaat.

Ein brennendes Thema in vielen Gesellschaften rund um den Globus ist die zunehmende Zahl an pflegebedürftigen Menschen und die Finanzierung von Pflegeleistungen, weshalb sich die rund 50 Gäste des Alumni-Treffens auf eine Reise um die Sozialrechtswelt begaben, um mehr über den aktuellen Stand der sozialen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in Deutschland, Slowenien, Taiwan und Mexiko zu erfahren.

Verpflichtende Pflegeversicherungen in Deutschland und Slowenien

Deutschland sieht sich 30 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung (PV) aufgrund stetig steigender Kosten mit einem Reformbedarf konfrontiert, über den Dr. Markus Sichert referierte. Kostentreiber sei insbesondere die stationäre Versorgung, erklärte der Leiter des Referats „Finanzierung der Pflegeversicherung“ beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Hinzu komme, dass die PV auch versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen zu übernehmen habe. Reformvorschläge reichten von einer Pflege-Vollversicherung über private Vorsorgefonds bis hin zum Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die gegenwärtige Logik von fixen Versicherungsleistungen und unbegrenzten Eigenanteilshöhen umgekehrt werde: Das heißt, die Pflegebedürftigen hätten einen begrenzten und über Zeit stabilen Eigenanteilssockel zu zahlen, der nur noch das Risiko der Zahlungsdauer beinhaltet, während die Pflegeversicherung die Kostenspitze in individueller bedarfsgerechter Höhe trägt. Die Grundlagen der Reform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiten, so Sichert. Zum Arbeitsauftrag dieser Kommission gehöre unter anderem die Prüfung des Leistungsumfangs, der Möglichkeiten zur Stärkung pflegender Angehöriger, der Schaffung von Angeboten für pflegerische Akutsituationen, der Nachhaltigkeitsfaktoren, der Verortung versicherungsfremder Leistungen und der Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile. Die Kommission soll ihre Ergebnisse noch 2025 vorstellen.

Slowenien hat mit dem neuen Pflegegesetz ZDOsk-1, das 2023 verabschiedet wurde, eine verpflichtende Pflegeversicherung gerade erst eingeführt – und bei der Umsetzung mit mehreren Problemen zu kämpfen, wie Prof. Grega Strban von der Universität Ljubljana in seinem Vortrag „Long-Term Care – a Long-Term Struggle“ ausführte. Die Leistungen würden Schritt für Schritt eingeführt: Während das Rechte auf eine Pflegeperson aus der Familie bereits seit Januar 2024 bestehe, könnten häusliche Pflege, e-Care und Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit erst ab Juli 2025 in Anspruch genommen bzw. erstattet werden. Im Dezember 2025 kämen stationäre Versorgung und Geldleistungen hinzu. Finanziert werde das System durch einen Beitragssatz von 1 % (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner), staatliche Zuschüsse und ab 2028 durch zusätzliche Eigenbeteiligungen. Probleme bei der Implementierung der Pflegeversicherung gebe es insbesondere aufgrund struktureller Schwierigkeiten, konstatierte Strban. Hierzu zählten unklare Zuständigkeiten, Fachkräftemangel und ungelöste Fragen in der Abgrenzung zur medizinischen Versorgung.

Pilotprojekte in Taiwan und erste Schritte in Mexiko

Aufgrund der zunehmenden Alterung ihrer Bevölkerung arbeite auch Taiwan seit der Jahrtausendwende daran, ein Pflegesystem systematisch aufzubauen, erläuterte Prof. Kuyen Lin von der National Open Universität in Taiwan. Das aktuelle „Pflegeprojekt 2.0“ laufe noch bis Ende des Jahres, ab 2026 solle das „Pflegeprojekt 3.0“ starten. Letzteres werde insbesondere zum Ziel haben, nach dem Aufbau von häuslicher, teil- und vollstationärer Pflege nun auch die Rehabilitation zu stärken sowie die Qualität und Quantität der Leistungserbringer zu verbessern. Weitere wichtige Neuerungen ab 2026 seien die Verstärkung der Nachtpflege und die Unterstützung für Menschen mit Demenz. Die Finanzierung erfolge über Steuern, wobei für bestimmte Leistungen abgestufte Zuzahlungen bis max. 16% der Kosten erhoben werden. Ende 2024 hätten 85% der Pflegebedürftigen Leistungen bekommen, sagte Prof. Lin, die auch Mitglied der Kommission für soziale Sicherung in Taiwan ist und in dieser Funktion einen Vorschlag für ein Gesetz für Pflegeangehörige mitentwickeln wird. Ebenfalls diskutiert werde derzeit ein Pflegeversicherungsgesetz, das bislang aber noch nicht verabschiedet worden sei.

In Mexiko wiederum steckt die Absicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit noch in den Kinderschuhen – sowohl hinsichtlich der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden, wie Prof. Gabriela Mendizábal Bermúdez von der Universidad Autónoma del Estado de Morelos in ihrer Präsentation deutlich machte. Der Löwenanteil der unbezahlten Pflegearbeit werde von Frauen geleistet, was sich negativ auf deren Arbeitsmarktchancen und Rentenansprüche auswirke, betonte Prof. Mendizábal Bermúdez. Die einzigen Maßnahmen zur Betreuung von Langzeitpflege sind in der derzeit gültigen mexikanischen Gesetzgebung: 1) eine zusätzliche Zahlung von 10 bis 20 % zur Invaliditäts-, Alters-, Witwen- oder Arbeitsunfallrente, wenn nach ärztlicher Bewertung eine permanente Betreuung durch eine andere Person erforderlich ist; 2) eine Kinderbetreuungversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern im Alter von 42 Tagen  bis 4 Jahre und 3) Geldleistungen für Menschen mit Behinderungen und Kinder von berufstätigen Müttern im Rahmen der Sozialhilfe.

Seit 2020 habe das Thema in Mexiko an Bedeutung gewonnen und Gesetzesinititativen angestoßen, erklärte Mendizábal Bermúdez. Zu den wichtigsten Vorschlägen zählten eine Verfassungsreform im Senat, die das Recht auf Pflege anerkennt und die Schaffung des Nationalen Pflegesystems vorschlägt, sowie die Befugnis des Kongresses, Gesetze in diesem Bereich zu erlassen. Ein erster konkreter Schritt zur Verbesserung der Situation war die Einführung der Nationalen Pflegeumfrage (ENASIC) im Jahr 2022, die darauf abzielte, Daten über Pflegebedarfe in Haushalten zu erheben. Eine weitere Maßnahme sei die Rente für pflegende Frauen über 60 Jahre („Mujeres Bienestar“), die in diesem Jahr eingeführt wurde. Zudem hätten der Oberste Gerichtshof Mexikos und auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf Pflege anerkannt. Zusammenfassend hielt Prof. Mendizábal Bermúdez fest, dass sich Mexiko auf dem Weg zur Schaffung eines Nationalen Pflegesystems befinde, wobei dem Staat die primäre Rolle bei der Garantie des Rechts auf Pflege zukomme.

Bei allen Unterschieden in ihren Systemen und hinsichtlich der Entwicklungsstadien der Pflegeleistungen teilen die vorgestellten Länder einen wachsenden Handlungsdruck durch demografische Entwicklungen und den steigenden Bedarf an professioneller und häuslicher Pflege.

Beim anschließenden Empfang wurden aber nicht nur die gewonnenen Erkenntnisse diskutiert, sondern vor allem auch Erinnerungen geteilt und das neue Herzstück des Instituts bestaunt – eine Bibliothek, die in der Sozialrechtswelt ihresgleichen sucht.

Bildergalerie