Soziale Gerechtigkeit als Gemeinschaftsprojekt | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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20.04.2026 / Sozialrecht

Soziale Gerechtigkeit als Gemeinschaftsprojekt

Prof. Joseph Gaie über die afrikanische Botho-Ethik und ihr Verständnis von sozialer Verantwortung

Eine explizit afrikanische Perspektive der Sozialethik und ihren Beitrag zur Grundlegung sozialer Verantwortung beleuchtete Prof. em. Joseph Balatedi Radinkudikae Gaie (Universität Botswana) am 13. März 2026 im Rahmen der Vortragsreihe „Ethische und Religiöse Grundlagen des Sozialstaats“. In seinem Vortrag konzentrierte er sich insbesondere auf die Philosophie des Botho (in anderen afrikanischen Sprachen auch Ubuntu genannt). Im Zentrum stand die Frage, wie Botho-Ethik als moralische Grundlage gesellschaftlicher Institutionen mit sozialer Zielsetzung dienen kann und welche Konsequenzen sich daraus für sozialstaatliche Systeme ergeben.

Botho wird als ein umfassendes Verständnis vom „Menschsein“ beschrieben, das sowohl eine metaphysische als auch eine ethische Dimension besitzt. Zentral ist dabei die Vorstellung, so Prof. Gaie, dass eine Person nicht isoliert existiere, sondern immer in Beziehung zu anderen Menschen stehe. Dies werde in dem grundlegenden Prinzip „motho ke motho ka batho“ ausgedrückt: Ein Mensch ist ein Mensch durch andere Menschen. Daraus folge ein relationales Menschenbild: Individuen entstehen durch andere (Kausalität), entwickeln sich durch andere und dank anderer (Instrumentalität) und existieren dauerhaft nur mit anderen (Konjugation). Menschsein ist somit ein Prozess des Werdens innerhalb sozialer Gemeinschaften.

Vor diesem Hintergrund lässt sich aus der Botho-Philosophie ein sozialethisches System entwickeln, das klar zwischen Richtigem und Falschem unterscheidet. Moralisch richtig ist dabei ein Verhalten, das die eigene Verbundenheit mit anderen Menschen anerkennt und fördert; moralisch falsch ist es, diese Verbundenheit zu leugnen. Als Beispiel dafür nannte Prof. Gaie den Diebstahl: Er gelte als unmoralisch, weil der Täter durch die Tat seine eigene soziale Beziehung zum Opfer und zur Gemeinschaft missachte. Botho-Ethik betone Wahrhaftigkeit, Mitgefühl und gegenseitige Fürsorge als zentrale Werte. In der Folge bedeute „Menschsein“ auch, Verantwortung für das Wohlergehen anderer zu übernehmen.

Diese ethische Grundlage hat direkte Auswirkungen auf das Verständnis sozialer Verantwortungsübername. In der Botho-Perspektive ist das Wohlergehen der Gemeinschaft untrennbar mit dem des Einzelnen verbunden. Armut wird daher nicht nur als individuelles Problem, sondern als moralisches Defizit der gesamten Gesellschaft identifiziert. Menschen können nur wohlhabend sein, wenn ihr Reichtum von den Mitmenschen anerkannt und geachtet wird. Denn auch Wohlhabende sind auf die anderen angewiesen und können sich nicht vollständig als „Personen“ im Sinne von Botho verwirklichen, solange andere Mitglieder der Gemeinschaft leiden. Daraus ergibt sich eine moralische Verpflichtung zur Umverteilung und Unterstützung Bedürftiger.

Weitere Beispiele aus der afrikanischen Tradition wie die Praktiken „molaletsa“ (gemeinschaftliche Hilfe bei Arbeiten) und „majako“ (kooperative Landwirtschaft) verdeutlichen, dass jene Unterstützung jedoch stets mit aktiver Beteiligung von beiden Seiten verbunden ist. So soll Hilfe nicht passiv empfangen werden, sondern ist in soziale Beziehungen eingebettet, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Dadurch soll verhindert werden, dass Abhängigkeit entsteht. Gleichzeitig wird die Gemeinschaft gestärkt. Dieses relationale Menschenbild der Botho-Ethik impliziert auch, dass Bedürftige sich ihrer grundsätzlichen Angewiesenheit auf die Gemeinschaft und andere Mitmenschen bewusst sind und diese anerkennen. Daraus folgt wiederum, dass in Notsituationen empfangene Hilfe – auch in Form staatlicher Sozialleistungen – nicht passiv empfangen werden darf, sondern die Pflicht besteht, die erfahrene Unterstützung einerseits durch Selbsthilfe zu ergänzen und andererseits durch die Mitwirkung in der Gemeinschaft etwas davon zurückzugeben.

Im Gegensatz zu modernen Sozialstaaten, die in der Regel auf institutionalisierter staatlicher Hilfe beruhen, basierte eine traditionelle Botho-orientierte Sozialfürsorge in der Zeit vor der europäischen Kolonisierung Afrikas auf gemeinschaftlichen und auf Gegenseitigkeit ausgerichteten Praktiken. Beispiele hierfür waren Systeme wie „mafisa“, bei dem wohlhabendere Personen Vieh an ärmere verliehen. Diese profitierten wirtschaftlich davon, während sie gleichzeitig Verantwortung für das Eigentum anderer übernahmen. Solche Praktiken sind nicht lediglich als einseitige Wohltätigkeit zu sehen, sondern als Ausdruck von für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen, die Würde, Eigenverantwortung und soziale Integration fördern. So könne man aus den Grundsätzen der Botho-Ethik Leitlinien schlussfolgern, die menschliches Handeln auch in modernen Gesellschaften moralisch begründen, sagte Gaie. Insbesondere im Hinblick auf staatliches Handeln, einschließlich der Rechtsetzung, könne Botho einen maßgeblichen Beitrag zur ethischen Bewertung leisten.

Prof. Gaie hob hervor, dass sich dieses Modell von modernen Sozialleistungssystemen insofern unterscheide, als in letzteren Leistungen teilweise ohne direkte Gegenleistung gewährt würden. Solche Systeme bärgen die Gefahr, individuelle Verantwortung zu schwächen. In der Botho-Perspektive hingegen bleibe der Einzelne stets sowohl Empfänger als auch Geber von Unterstützung und trage Verantwortung für seine eigene Entwicklung sowie die der Gemeinschaft.

Botho-Ethik und Sozialstaat eint somit das gemeinsame Ziel, soziale Verantwortung in der Gesellschaft zu verwirklichen; sie unterscheiden sich dennoch in der Grundlegung: Der Sozialstaat operiert klassischerweise durch Individuum-bezogene Strukturen und Rechte, während Botho auf moralischen Verpflichtungen und zwischenmenschlichen Beziehungen vor dem Hintergrund eines relationalen und gemeinschaftsbezogenen Menschenbildes basiert.

In seinen Schlussworten sowie in der abschließenden Diskussion unterstrich Prof. Gaie, dass die Botho-Ethik durchaus eine starke ethische Rechtfertigung für Sozialstaatlichkeit begründe, jedoch ein anderes Verständnis von sozialer Unterstützung vertrete als moderne westliche Sozialstaaten. Botho betone gegenseitige Abhängigkeit, aktive Teilhabe und die moralische Verantwortung aller Mitglieder der Gesellschaft. Aus dieser Perspektive sei soziale Gerechtigkeit nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern ein gemeinschaftliches Projekt, das im alltäglichen Handeln der Menschen verwirklicht werde.