Schuldenregel neu gedacht: Stabilität und Wachstum im EU-Fiskalgefüge
Wie verbindet Deutschland seine Schuldenregel mit den neuen EU-Fiskalvorgaben? Prof. Steinbach zeigt einen Weg, der Investitionen fördert, ohne die Stabilität zu gefährden.
Verschuldung als Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit
Während Schulden verbunden mit dem Ziel zu investieren im betriebswirtschaftlichen Sinne im Allgemeinen positiv gesehen werden, steht die volkswirtschaftliche Verschuldung zumeist unter Rechtfertigungsdruck. Doch auch die Staatsverschuldung hat ihre Berechtigung. „Die Regierung muss sich verschulden können, um wichtige Staatsfunktionen erfüllen zu können.“ Prof. Steinbach führt in diesem Kontext drei zentrale Funktionen des Staates nach Musgrave an: Die Allokationsfunktion, die Stabilisierungsfunktion und die Verteilungsfunktion. Eine „gute“ Schuldenregel schafft die Möglichkeit, finanzielle Mittel nicht nur kurz- oder mittelfristig sondern langfristig so zu verteilen, dass das Gemeinwesen über Generationen wie auch innerhalb einer Generation gerecht und zugleich zukunftsorientiert ausgestaltet werden kann – dafür muss auch in einer Volkswirtschaft investiert werden.
Drei Phasen der deutschen Schuldenregel: Von der Goldenen Regel zur strukturellen Flexibilität
Im März dieses Jahres hat die Änderung der deutschen Finanzverfassung zu grundlegend neuen Weichenstellungen für die Finanzpolitik geführt.
Die deutsche Schuldenregel (Art. 109 GG) besagt, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Zudem gilt die Einhaltung der Haushaltsdisziplin entsprechend den Verpflichtungen auf Europäischer Ebene, um den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
Professor Steinbach legte in seinem Vortrag dar, wie sich die deutsche Schuldenregel bisher in drei zentralen Phasen entwickelt hat. Die aktuelle dritte Phase (ab 2025) markiert dabei eine Neuausrichtung: Mit der Änderung der Finanzverfassung wurden drei Elemente eingeführt: Ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität fördert die Allokationsfunktion, eine Bereichsausnahme für Verteidigung und Sicherheit schafft Flexibilität und stärkt so die Stabilisierungsfunktion, während sich der strukturelle Neuverschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP für die Länder günstig auf die Verteilungsfunktion auswirkt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, alle drei Musgrave-Funktionen optimal zu unterstützen, ohne die Stabilität der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Die tatsächliche Umsetzung hängt jedoch von Annahmen ab, denen im Wesentlichen ein Kriegs- oder ein Friedenszenario zu Grunde gelegt wird, was beispielsweise die schrittweise Reduktion der Bereichsausnahme für Verteidigung bis 2030 bedingt.
EU-Fiskalreformen und länderspezifische Anpassungen: Von einheitlichen Regeln zu nationalen Spielräumen
Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2024 hat die EU-Fiskalregeln von „one-size-fits-all“ hin zu länderspezifischen Vorgaben überführt. Bis 2024 galten einheitliche Regeln, die Deutschland in der zweiten Phase der Schuldenregel stark beeinflussten. Ab 2024 werden die Regeln an die spezifischen wirtschaftlichen Bedingungen der Mitgliedstaaten angepasst, was Deutschland ermöglicht, mehr Spielraum für Investitionen zu nutzen.
Prof. Steinbach betont, dass die deutsche Schuldenregel im Kontext dieser Reform überprüft und an die neuen EU-Kriterien angepasst wurde. So ermöglicht die dritte Phase der deutschen Regel durch das Sondervermögen und die Bereichsausnahme eine stärkere Fokussierung auf langfristige Investitionen, während die EU-Regeln die Tragfähigkeit der Verschuldung sichern.
Der Auftrag an die Expertenkommission: Balance zwischen Stabilität und Wachstum
Eine von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel entwickelt in verschiedenen Arbeitsgruppen Vorschläge für Änderungen des Grundgesetzes im Spannungsfeld zwischen Stabilität der öffentlichen Finanzen und Wachstum. Die Ergebnisse der Expertenkommission werden entscheidend für die zukünftige Ausgestaltung der deutschen Finanzpolitik sein – national sowie im europäischen Kontext.
Voraussichtlich bis Ende 2026 werden Empfehlungen vorgelegt, die die Grundlage für eine weitere Anpassung der Schuldenregel bilden. Die Expertenkommission wird auch die siebenjährigen Szenarien der EU-Fiskalregeln berücksichtigen, um die Kompatibilität sicherzustellen. Dies ist entscheidend, um die neuen EU-Vorgaben mit den nationalen Finanzzielen zu verbinden und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Staates für langfristige Investitionen zu stärken.
