Der Sozialstaat als integraler Bestandteil einer gerechten Ordnung | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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10.06.2026 / Sozialrecht

Der Sozialstaat als integraler Bestandteil einer gerechten Ordnung

Prof. Helen Alford skizziert Weg zur Wiederherstellung der Stabilität demokratischer Gesellschaften

Im Rahmen der Vortragsreihe „Ethische und religiöse Grundlagen des Sozialstaates“ widmete sich der Vortrag vom 21. April 2026 der Frage, wie moderne Wohlfahrtsstaaten philosophisch begründet werden können und welche Rolle dabei das Konzept des Gemeinwohls spielen kann. Als Referentin begrüßte das Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik Prof. Dr. Helen Alford, Präsidentin der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften in Rom und eine der führenden Vertreterinnen gegenwärtigen katholischen Sozialdenkens.

Ausgangspunkt ihrer Überlegungen war die Diagnose einer Krise, in der sich westliche Gesellschaften derzeit befänden: Das soziale Gefüge, so Alford unter Bezugnahme unter anderem auf Adrian Pabst, beginne sich zunehmend aufzulösen. Trotz einzelner positiver Entwicklungen, wie etwa höherer Bildungsabschlüsse oder sinkender Kriminalitätsraten, zeigten sich Tendenzen tiefgreifender gesellschaftlicher Erosion. Dazu gehörten sinkendes Vertrauen in demokratische Institutionen, soziale Unsicherheit, Einsamkeit, politische Entfremdung und das Erstarken autoritärer beziehungsweise populistischer Bewegungen.

Alford interpretierte diese Entwicklungen als Folge einer Zuspitzung liberaler Denkformen. Der klassische Liberalismus habe sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts zunehmend zu einer Ideologie des radikalen Individualismus verformt. Während individuelle Autonomie und die freie Willensausübung zum höchsten Maßstab erkoren worden seien, hätten gemeinschaftsbezogene Verpflichtungen und Formen sozialer Solidarität an Bedeutung verloren. Dies habe dazu geführt, dass gesellschaftliche Bindungen geschwächt und das demokratische Gemeinwesen destabilisiert worden seien. Die moderne Gesellschaft könne zwar gemeinsame instrumentelle Güter organisieren, etwa Infrastruktur, Märkte oder Rechtsordnungen, sie sei jedoch kaum noch in der Lage, gemeinsame intrinsische Werte zu formulieren, die Menschen miteinander verbänden und ihrem Zusammenleben Sinn verliehen.

Das Gemeinwohl in der Sozialethik von Arthur Fridolin Utz

Einen geeigneten Ansatz zur Überwindung dieser Krise sieht Alford in der politischen Philosophie von Arthur Fridolin Utz (1908-2001), der versucht habe, eine pluralistische Gesellschaft zu befähigen, einen rationalen Konsens über die für sie grundlegenden Werte zu erzielen. Denn es gehe darum, wie auch im Münchner Dialog zwischen Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger von 2004 anerkannt, mit den Mitteln des rationalen Diskurses diejenigen Werte herauszuarbeiten, die freiheitlich-demokratische Gesellschaften für ihre Grundlegung und Zukunftsfähigkeit bräuchten. Von entscheidender Bedeutung sei in Utz’ Sozialethik ein zentrales Prinzip: das Gemeinwohl. Dieses dürfe nicht als bloße Summe individueller Interessen, sondern als jenes Gut verstanden werden, das den Menschen gerade in der Gemeinschaftlichkeit vervollkommne.

So erfolge die konzeptionelle Begründung des Sozialstaats bei Utz nicht primär über individuelle Rechte oder vertragliche Arrangements, sondern über eine anthropologisch fundierte Theorie des Gemeinwohls. Diese gründe auf einer Erkenntnistheorie, die die menschliche Natur und die Einbettung des Menschen in eine gemeinschaftliche Ordnung zum Ausgangspunkt nehme und nicht autonome Individuen sowie deren Präferenzen in den Mittelpunkt stelle. Demnach sollen Wirtschaft und Politik nicht als rein technische Systeme verstanden werden, sondern als Bestandteile einer umfassenden Lebensordnung, die auf gemeinsam geteilte Werte ausgerichtet sei, erklärte Alford.

Besonders hob Alford in ihrer Darstellung Utz’ dreistufige Analyse der Wirtschaftsordnung hervor. Auf der ersten Ebene formuliert Utz allgemeine ethische Grundnormen, die sich aus der Natur des Menschen ergäben. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welchem Zweck die Wirtschaft insgesamt dienen soll. Die Antwort lautet: dem materiellen Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft unter Berücksichtigung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit. Wirtschaftliches Handeln müsse daher immer nachhaltig und inklusiv sein. Eine Wirtschaftsordnung, die große Teile der Bevölkerung ausschließt oder ökologische Zerstörung hervorruft, gilt in diesem Verständnis als irrational.

Auf der zweiten Ebene berücksichtigt Utz die konkrete historische Realität des Menschen mit seinen Interessen, Schwächen und Konflikten. Hier erkennt er an, dass moderne Gesellschaften ohne Privateigentum und marktwirtschaftliche Mechanismen nicht funktionsfähig wären. Menschen handeln wirtschaftlich in erster Linie aus Eigeninteresse; eine Wirtschaftsordnung müsse deshalb dieses Motiv institutionell aufnehmen. Dennoch bleibt das Gemeinwohl normativ vorrangig. Privateigentum besitzt daher keinen absoluten Charakter, sondern wird als sekundäres Naturrecht verstanden, das der Verwirklichung des Gemeinwohls dient. Daraus ergibt sich die Begründung sozialer Verpflichtungen wie die Umverteilung von Ressourcen.

Wirtschaftswachstum darf kein Selbstzweck sein

Gerade an dieser Stelle wird die theoretische Grundlage des Sozialstaates sichtbar. Dieser erscheint bei Utz nicht als nachträgliche Korrektur eines autonomen Marktes, sondern als integraler Bestandteil einer gerechten Wirtschaftsordnung. Sozialleistungen dienen dazu, allen Mitgliedern der Gesellschaft eine Teilhabe an den materiellen Gütern des Gemeinwesens zu ermöglichen. Alford betonte insbesondere Utz’ Forderung nach einer „zweiten Einkommensverteilung“ für jene Menschen, die nicht unmittelbar am Wirtschaftsprozess teilnehmen könnten, wie etwa Kranke, Alte oder andere vulnerable Gruppen. Sozialpolitik werde somit unmittelbar aus dem Gemeinwohlprinzip abgeleitet.

Ebenso zentral sei die Forderung nach möglichst umfassender Beteiligung aller Menschen am Wirtschaftsleben. Denn Arbeit besitze bei Utz nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und personale Bedeutung. Eine gerechte Wirtschaftsordnung müsse daher Vollbeschäftigung sowie die breite Streuung produktiven Eigentums anstreben. Wirtschaftswachstum dürfe nicht Selbstzweck sein, sondern müsse sich an sozialen und ökologischen Zielen orientieren.

Alford verband diese Überlegungen mit einer grundsätzlichen Kritik an einer rein technokratischen Sichtweise in modernen Demokratien. Gesellschaftliche Probleme könnten nicht allein durch technische Steuerung oder ökonomische Rationalität gelöst werden. Notwendig sei vielmehr eine Verständigung über gemeinsame Werte und Ziele. In diesem Sinne interpretierte sie Utz als einen Vordenker einer Gesellschaftsordnung, die die Errungenschaften individueller Freiheit und gesellschaftlicher Pluralität bewahren, zugleich aber die soziale Dimension menschlicher Existenz stärker betonen möchte.

Die Notwendigkeit gemeinsamer Werte

Am Ende ihres Vortrags knüpfte Alford an die Überlegungen von Prof. Hans F. Zacher (1928-2015) an, den Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, der zudem Mitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften war und sich auch dort intensiv mit Fragen der Generationengerechtigkeit auseinandergesetzt hat. Insbesondere hat Zacher das Konzept des „Generationenvertrags“ kritisch analysiert und als letztlich illusionär bezeichnet. Die Vorstellung eines quasi vertraglichen Gleichgewichts zwischen jungen, arbeitenden und älteren Generationen erscheine angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, insbesondere des demographischen Wandels und der Belastungen der globalisierten Arbeitswelt, zunehmend fragwürdig. Nach Zacher sei das traditionelle Modell des Generationenvertrags implodiert, weil seine sozialen Voraussetzungen nicht mehr gegeben seien. An die Stelle eines vermeintlichen Vertrags müsse daher die Idee der „Generationengerechtigkeit“ treten. Diese ziele nicht mehr auf einen Automatismus in sozialstaatlichen Systemen, sondern auf eine politisch und ethisch begründete Verantwortung gegenüber allen Generationen.

Alford sah darin eine Parallele zu Utz’ Gemeinwohlkonzeption. Sowohl Utz als auch Zacher argumentierten gegen eine rein funktionalistische oder vertragliche Sicht gesellschaftlicher Ordnung. Stattdessen betonten beide die Notwendigkeit gemeinsamer Werte, die rational auszuhandeln sind und politisches wie wirtschaftliches Handeln normativ leiten. In der Folge ist der Sozialstaat nicht lediglich als technisches Sicherungssystem zu sehen, sondern vielmehr als Ausdruck einer solidarischen politischen Gemeinschaft, die bewusst Verantwortung für ihre Mitglieder übernimmt.

Insgesamt plädierte Prof. Alford in ihrem Vortrag und der darauffolgenden Diskussion für eine grundlegende Neuorientierung sozialstaatlichen Denkens. Angesichts gesellschaftlicher Fragmentierung, wachsender Unsicherheit und Gefahren für die Demokratie müsse der Sozialstaat wieder stärker aus dem Gemeinwohl heraus begründet werden. Wenn gemeinsame Werte die rationale Basis des Zusammenlebens bildeten, könnten sie sozialen Zusammenhalt stärken, die Demokratie stabilisieren und die Zukunftsfähigkeit moderner Sozialstaaten fördern.