Der Ökosozialstaat als Antwort auf die Krise des 21. Jahrhunderts | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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17.09.2026 / Sozialrecht

Der Ökosozialstaat als Antwort auf die Krise des 21. Jahrhunderts

Prof. Dr. Markus Vogt über den Beitrag der christlichen Sozialethik für eine nachhaltige Politik

Die Verbindung von Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und staatlicher Verantwortung stand im Zentrum des Abschlussvortrags des ersten Zyklus der Reihe „Ethische und religiöse Grundlagen des Sozialstaates“ des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, wobei Gastredner Prof. Dr. Markus Vogt (LMU München) besonders den Beitrag der christlichen Sozialethik hervorhob.

Für Vogt ließen sich die ökologischen Herausforderungen der Gegenwart nicht losgelöst von sozialen Fragen betrachten. Klimawandel, Ressourcenverbrauch und der Verlust natürlicher Lebensgrundlagen träfen die Gesellschaft nicht gleichmäßig, sondern verschärften bestehende soziale Ungleichheiten. Vor diesem Hintergrund entwickelte er in seinem Vortrag das Leitbild eines „Ökosozialstaats“, der ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit nicht als konkurrierende, sondern als wechselseitig aufeinander bezogene Ziele verstehe. Aus der Perspektive der christlichen Sozialethik argumentierte er, dass die Verbindung beider Dimensionen keine unsachgerechte Ausweitung staatlicher Fürsorge bedeute, sondern eine notwendige Weiterentwicklung des Sozialstaats angesichts neuer gesellschaftlicher Herausforderungen.

Vogt diagnostizierte eine aktuelle Krise, bei der die ökologischen und sozialen Aspekte nicht voneinander getrennt werden dürften. Umweltzerstörung und soziale Ungleichheit seien keine voneinander unabhängige Problemlagen, sondern verstärkten sich gegenseitig. Menschen mit geringem Einkommen, Ältere, gesundheitlich Beeinträchtigte oder Personen ohne angemessenen Wohnraum seien häufig am stärksten von Belastungen durch Hitze, Luftverschmutzung oder Extremwetterereignisse betroffen. Gleichzeitig verfügten sie über die geringsten Möglichkeiten, sich davor zu schützen. Klimapolitik sei deshalb immer auch in einem sozialpolitischen Kontext zu sehen. Der Sozialstaat müsse ökologische wie soziale Risiken frühzeitig berücksichtigen und gesellschaftliche Anpassungsprozesse sozial verträglich gestalten.

Der eingangs eingeführte Begriff des „Ökosozialstaats“ beschreibe keinen grundlegend neuen Staatstyp, sondern eine Weiterentwicklung bestehender sozialstaatlicher Prinzipien in Zeiten des Klimawandels. Statt nachträglicher Schadensbegrenzung durch den Staat rückte Vogt die Vorsorge in den Mittelpunkt staatlichen Handelns. Nachhaltigkeit werde nur zu einem strukturierenden Prinzip sozialstaatlicher Politik, wenn der Staat Verantwortung für den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen übernehme, zugleich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger wahre und die Voraussetzungen dafür schaffe, dass die ökologische Transformation sozial verträglich vollzogen werden könne.

Einen wichtigen Beitrag für den normativen Rahmen liefere nach Prof. Vogt die christliche Sozialethik, die sich schon früh mit der Verschränkung von sozialen und ökologischen Aspekten befasst hat. Der verstorbene Papst Franziskus habe es prägnant auf den Punkt gebracht, als er sagte, dass „der Schrei der Armen und der Schrei der Erde“ zusammengehören. Ausgangspunkt einer Betrachtung aus christlich-ethischer Perspektive sei nach Markus Vogt die unantastbare Würde jedes Menschen, die sowohl soziale Teilhabe als auch den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen umfasse. Der in der katholischen Soziallehre verankerte Gedanke des Gemeinwohls erhalte unter den Bedingungen des Klimawandels eine neue Bedeutung, denn Klima, Wasser, Energieversorgung oder Gesundheit seien nicht ausschließlich individuelle Güter, sondern gemeinsame Lebensgrundlagen, deren Erhalt nur kollektiv gelingen könne. Gleichzeitig solle der Solidaritätsgedanke auf zukünftige Generationen erweitert werden, da die Verantwortung des Staates nicht nur für die heute Lebenden zu übernehmen sei, sondern auch für diejenigen, deren Freiheits- und Entfaltungsmöglichkeiten von heutigen Entscheidungen abhingen.

Eine besondere Rolle spiele dabei das Prinzip der Subsidiarität. Der Ökosozialstaat solle, so Prof. Vogt, kein allumfassender Interventionsstaat sein. Staatliche Verantwortung bedeute nicht, dass der Staat sämtliche gesellschaftliche Aufgaben selbst zu übernehmen habe. Er sollte vielmehr verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen setzen, besonders verletzliche Gruppen schützen und Anreize für nachhaltiges Handeln schaffen. Die konkrete Umsetzung sollte dann in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Initiativen erfolgen, die häufig über eine größere Nähe zu den Menschen verfügten und Unterstützungsangebote zielgerichteter gestalten könnten. Auf diese Weise bleibe der Staat Garant gerechter Rahmenbedingungen, ohne gesellschaftliche Eigenverantwortung zu verdrängen.

Auch rechtlich sah Prof. Vogt deutliche Entwicklungslinien in Richtung eines um die ökologische Dimension erweiterten Sozialstaats. Besonders hob er den 2002 eingeführten Artikel 20a des Grundgesetzes sowie das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 hervor. Norm wie Rechtsprechung machten deutlich, dass Klimapolitik eine Frage intertemporaler Freiheit und staatlicher Schutzverantwortung sei. Hiervon ausgehend unterscheidet Vogt verschiedene staatliche Pflichtdimensionen. Schutzpflichten verlangten den unmittelbaren Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Gefahren wie Hitze, Hochwasser oder gesundheitlichen Belastungen. Gewährleistungspflichten verpflichteten den Staat dazu, funktionierende Infrastrukturen bereitzustellen, etwa im Bereich der Energieversorgung, der Mobilität oder der Wasserwirtschaft. Erfüllungspflichten beträfen schließlich konkrete Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zugleich betonte Vogt, dass staatliche Maßnahmen stets verhältnismäßig bleiben müssten: Klimaschutz dürfe weder zu übermäßiger Bürokratie noch zu einem paternalistischen Staat führen, der individuelle Freiheitsrechte unnötig einschränke.

Im Hinblick auf die praktische Umsetzung eines Ökosozialstaats verwies Prof. Vogt auf konkrete politische Instrumente. Von zentraler Bedeutung sei eine Steuer- und Finanzpolitik, die ökologische Folgekosten stärker in Preisen abbilde und die dadurch erzielten Einnahmen für den sozialen Ausgleich sowie Investitionen in die Transformation nutze. Eine solche Politik könne klimapolitisch begründete Maßnahmen mit sozialer Kompensation verbinden. Gleichzeitig müssten beim Umbau von Infrastruktur, Energieversorgung und Mobilität die sozialen Folgen berücksichtigt werden. Auch Arbeitsmarktpolitik gewänne eine neue Bedeutung: Weiterbildung, Umschulung und Beschäftigungssicherung sollten gewährleisten, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht zulasten einzelner Berufsgruppen erfolge. Die aktive Förderung eines zukunftsfähigen Arbeitsmarktes böte zudem die Chance, die ökologische Transformation als Investition in zukünftige Beschäftigung und gesellschaftlichen Wohlstand zu verstehen und nicht lediglich als Kostenfaktor.

Besondere Aufmerksamkeit widmete Vogt denjenigen Bevölkerungsgruppen, die von den Folgen des Klimawandels überdurchschnittlich betroffen sind: Obdachlose, ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen sowie Beschäftigte, die körperliche Arbeit im Freien leisten, benötigten gezielte Schutzmaßnahmen. Für die Betrachtung der konkreten Lebenslagen in der ökosozialen Krise zog Prof. Vogt den aus den USA stammenden Ansatz der „Environmental Justice“ heran, welcher einen geeigneten Bezugsrahmen liefere, um Umweltbelastungen gemeinsam mit sozialen Faktoren wie Einkommen, Gesundheit, Wohnsituation oder Aufenthaltsstatus zu betrachten. Dadurch würden ungleiche Betroffenheiten sichtbar und könnten gezielt in (rechts-)politische Entscheidungen einbezogen werden.

Gleichzeitig adressierte Vogt einige zentrale Einwände gegen das Konzept eines Ökosozialstaats. Kritiker befürchteten beispielsweise eine Überforderung staatlicher Leistungsfähigkeit, wachsende Bürokratie oder zu starke staatliche Eingriffe in individuelle Freiheitsrechte. Hinzu komme die Gefahr, dass Förderprogramme vor allem einkommens- und bildungsstarke Haushalte erreichten und soziale Ungleichheiten schlussendlich verstärkten. Auch um solchen Gefahren vorzubeugen, müsse ein tragfähiger Ökosozialstaat konsequent subsidiär ausgestaltet sein, Freiheitsrechte achten und finanzielle Belastungen fair verteilen. Ökologische Transformation könne nur dann dauerhaft gesellschaftliche Akzeptanz finden, wenn ihre Kosten solidarisch aufgeteilt und die Betroffenen selbst an ihrer Gestaltung beteiligt würden.

Zusammenfassend betonte Vogt, der Ökosozialstaat sei eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Sozialstaatlichkeit. Ähnlich wie der Sozialstaat des 19. Jahrhunderts die Antwort auf die soziale Frage der Industrialisierung war, solle der Ökosozialstaat auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts reagieren. Seine Aufgabe bestehe nicht darin, immer neue staatliche Leistungen zu schaffen, sondern ökologische Nachhaltigkeit, soziale Sicherheit und individuelle Freiheit in einer gemeinsamen Ordnung zusammenzuführen. Während der Staat hierfür den rechtlichen und institutionellen Rahmen setzten sollte, könnten Wirtschaft, Zivilgesellschaft und auch Kirchen Verantwortung für die konkrete Umsetzung übernehmen. Nur wenn ökologische Transformation und soziale Gerechtigkeit gemeinsam gedacht würden, könne eine nachhaltige und zugleich freiheitliche Gesellschaft gelingen.