München, August 2016. Im Laufe des Jahres 2016 ist es zu einer neuerlichen Rentendiskussion gekommen. Insbesondere wird in dieser Debatte die Aufteilung der Finanzierungslast des demographischen Wandels zwischen den Generationen in Frage gestellt. Die Fixierung eines höheren Sicherungsziels, als es derzeit im Sozialgesetzbuch verankert ist, wurde ins Spiel gebracht.
Die MEA-Studie hat drei Ziele. (1) Erstens legen wir eine langfristige Vorausschätzung der wichtigsten Kenngrößen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bis zum Jahr 2060 vor (2) Zweitens zeigen wir die Auswirkungen der zurzeit im politischen Diskurs kursierenden Reformvorschläge auf den Beitragssatz, das Rentenniveau und die finanzielle Lage der GRV. (3) Drittens berechnen wir die Konsequenzen eigener Vorschläge zur Anpassung der GRV an den demographischen Wandel (Anpassung Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung / Definition Standardrentner).
Unsere langfristigen Vorausberechnungen zeigen, dass es keine finanziellen Spielräume gibt, den Leistungsumfang der Sozialsysteme auszuweiten. Im Gegenteil, es ist weiterhin notwendig Reformen zur langfristigen Finanzierbarkeit der GRV in Angriff zu nehmen. Eine höhere Untergrenze des Nettorentenniveaus ist daher überflüssig und kann nicht nachhaltig finanziert werden. Wenn man die größte Hebelwirkung erreichen will, sollte man Reformmaßnahmen an der Hauptursache des Problems orientieren. Sinnvoll ist es daher, das Regelrenteneintrittsalter und die Lebensarbeitszeit des Standardrentners so an die steigende Lebenserwartung anzupassen, dass die Proportionen von Arbeits- und Rentenbezugszeit (2:1) in Zukunft automatisch erhalten bleiben. Das hieße konkret: Drei Jahre länger leben entsprächen einem Jahr länger in Rente, das durch zwei Jahre länger in Arbeit nachhaltig finanziert wird.
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Lesen Sie hier das ausführliche MEA Diskussions Papier 03-2016 (PDF).