Das Altersvorsorgeverhalten von Selbständigen
Derzeit sind drei Viertel der Selbständigen nicht durch ein obligatorisches Altersvorsorgewerk abgesichert. Zudem hat sich die Anzahl der Soloselbständigen, bei denen besonders eine mangelnde finanzielle Vorsorgefähigkeit vermutet wird, deutlich erhöht. Ferner führen die immer flexibleren Erwerbsverläufe mit Wechsel in die Selbständigkeit und aus ihr heraus zu einer „Durchlöcherung" der Versicherungsbiographien, was die Ansprüche in den obligatorischen Versorgungswerken mindert. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit Altersarmut für die Selbständigen zum Problem werden könnte. Das SAVE Panel bietet eine neue Datengrundlage, um die bislang lückenhaften Informationen über die Selbständigen im Hinblick auf ihre Vorsorgefähigkeit, Vorsorgebereitschaft und das Altersvorsorgevermögen zu ergänzen.
Michael Ziegelmeyers Auswertungen der SAVE-Daten zeigen, dass dem größten Teil der Selbständigen ausreichende Mittel für eine entsprechende Altersvorsorge zur Verfügung stehen, so dass für diese Gruppe Altersarmut ausgeschlossen sein dürfte. Etwa ein Zehntel der Haushalte mit selbständigem Haupteinkommensbezieher ist jedoch nicht in der Lage, aus ihrem Nettoeinkommen einen ausreichend großen Betrag zu sparen, der ein Alterseinkommen in Höhe der Grundsicherung im Alter sicherstellt. Auch wenn die Selbständigen im Durchschnitt mehr sparen als Haushalte mit abhängig Beschäftigten, sorgen Selbständige im unteren Einkommensbereichen durchschnittlich weniger vor als abhängig Beschäftigte - obwohl bei diesen bereits Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, die nicht in die Berechnung der Sparquote eingehen.
Das Nettogesamtvermögen (ohne Berücksichtigung der Anwartschaften der Ersten Säule der Alterssicherung) von Selbständigen ist im Mittel etwa dreimal so hoch wie bei abhängig Beschäftigten. Dabei trägt die private Altersvorsorge im engeren Sinn bei den Selbständigen im Schnitt nur etwa 4% zum Nettogesamtvermögen bei. Betrachtet man nur die über 55 Jahre alten Selbständigen und rechnet deren aktuelles Vorsorgeverhalten im Haushaltskontext bis zu ihrem Ruhestand hoch, kann ein Viertel den Vermögensbedarf zur Deckung der Grundsicherung im Alter nicht aufbringen. Die in obligatorischen Altersvorsorgewerken erworbenen Anwartschaften sind hier aber noch unberücksichtigt.
Auf ein generelles Schutzbedürfnis von Selbständigen, mit dem eine generelle Vorsorgepflicht bzw. Versicherungspflicht für Selbständige gerechtfertigt werden könnte, kann hieraus nicht geschlossen werden. Zum einen musste offen bleiben, ob die Betroffenheit bei den Selbständigen größer ist als in anderen Bevölkerungsgruppen. Zum anderen erfordert eine Versicherungspflicht eine wesentlich differenzierte sozialpolitische Abwägung der mit einer solchen Lösung verbundenen Nachteile. Hier sind vor allem die damit verbundenen negativen Anreizeffekte für das Arbeitsangebot dieser Personengruppe und die Ausweitung der demographieanfälligen umlagefinanzierten Rentenversicherung zu berücksichtigen. Selbst wenn man also eine Versicherungspflicht als notwendig erachten würde, bedeutete dies nicht, dass diese in Form einer Einbeziehung in die Gesetzliche Rentenversicherung (Stichwort: Erwerbstätigenversicherung) erfolgen sollte.
mehr Informationen:
Das Altersvorsorge-Verhalten von Selbständigen - eine Analyse auf Basis der SAVE-Daten
MEA Discussion Paper: 187-09 Michael Ziegelmeyer